Wenn Sie in einem Minijob mit einem Einkommen von maximal 538 Euro arbeiten oder nur kurzfristig einen befristeten Aushilfsjob machen, zum Beispiel als Schüler:in in den Ferien, sind Sie nicht über diesen Job krankenversichert.
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Sie müssen also auf jeden Fall anderweitig krankenversichert sein. Wenn Sie zum Beispiel familienversichert oder als Student:in, Rentner:in, Arbeitnehmer:in oder als Künstler:in oder Publizist:in versichert sind, ändert sich für Sie nichts.
In anderen Fällen können Sie sich freiwillig versichern. Dann kann es jedoch sein, dass Sie Beiträge für Ihr Einkommen aus dem Minijob zahlen müssen.