Häufig nicht. Denn innerhalb eines Kalenderjahres können Sie grundsätzlich insgesamt 3 Monate arbeiten, ohne Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Dafür gibt es aber noch weitere Voraussetzungen.
Weitere Details
- Der Arbeitsvertrag muss von vornherein festlegen, dass die Beschäftigung auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist.
- Mehrere kurzfristige Beschäftigungen innerhalb eines Kalenderjahres werden zusammengerechnet.
Das bedeutet für Sie: Wenn Sie durch mehrere Aushilfsjobs in einem Kalenderjahr mehr als 3 Monate arbeiten, müssen Sie sich als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin selbst krankenversichern und Beiträge zu allen Zweigen der Sozialversicherung zahlen.
Wenn Sie nicht volle 3 Kalendermonate beschäftigt waren, gelten statt der 3 Monate 90 Kalendertage.
Die Höhe Ihres Verdienstes spielt für die Sozialversicherung bei der befristeten geringfügigen Beschäftigung in der Regel keine Rolle.