Verdienen Sie zwischen 538,01 und bis 2.000 Euro, sind Sie Geringverdiener und Ihr Einkommen ist in der sogenannten Gleitzone. Häufig spricht man auch von einem Midijob. Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten gelten nicht als Geringverdiener.
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Als Midijobber sind Sie über diesen Job in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versichert, zahlen jedoch reduzierte Beiträge. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet zu prüfen, ob die Regelungen für den Niedriglohn auf Sie zutreffen.