Ja, Zahnreinigungen, die ab dem 1. Oktober 2022 in einer zahnärztlichen Praxis durchgeführt wurden, bezuschussen wir für TK-Versicherte ab 18 Jahren mit bis zu 40 Euro (einmalig pro Kalenderjahr). Einen Zuschuss können Sie auch mit einer Zahnzusatzversicherung erhalten.
Weitere Details
So bekommen Sie die Erstattung von uns
- Nutzen Sie die TK-App oder Webseite: Verwenden Sie dafür die TK-App oder den passwortgeschützen Bereich "Meine TK" auf unserer Webseite.
- Rechnung einreichen: Nachdem Sie Ihre Zahnreinigung bezahlt haben, laden Sie die Rechnung der Zahnarztpraxis hoch. Auf der Rechnung muss "professionelle Zahnreinigung" oder die Nummer "GOZ 1040" stehen. Weitere Dokumente sind nicht nötig. Bitte beachten Sie, dass wir die Rechnung nicht bezahlen können und zurücksenden, wenn die erforderlichen Angaben fehlen.
- Bankverbindung prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Bankdaten in der App oder auf der Webseite aktuell sind.
- Familienangehörige: Nur für die vorgeblendeten Familienangehörigen kann ein Antrag online gestellt werden. Wenn Familienangehörige selbst Mitglied bei der TK sind, müssen sie ihren eigenen Account nutzen.
- Datum beachten: Wir erstatten keine Kosten für Zahnreinigungen, die vor dem 1. Oktober 2022 gemacht wurden.
Zuschuss zur PZR von einer Zahnzusatzversicherung
Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung unseres Partners Envivas abgeschlossen haben, decken die Tarife "ZahnFlex" eine Zahnprophylaxe mit einer professionellen Zahnreinigung ab.
Sie können die Rechnung zuerst bei Ihrer privaten Zahnzusatzversicherung oder bei der TK einreichen. Die Erstattung hängt von den Bedingungen der jeweiligen Versicherung ab. Der Erstattungsbetrag wird angerechnet. Teilen Sie bitte der anderen Versicherung mit, wie viel Geld Sie erstattet bekommen haben.
Benötigt die Zusatzversicherung eine schriftliche Bestätigung über den TK-Zuschuss, senden Sie dieser unser Erstattungsscheiben zu.
Bei der TK reicht es, wenn Sie im Online-Antrag den Rechnungsbetrag um diesen Betrag verringern.
Warum bekomme ich eine Privatrechnung?
Die professionelle Zahnreinigung gehört nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen. Sie kann daher nicht über Ihre TK-Gesundheitskarte abgerechnet werden kann. Deshalb erhalten Sie eine Privatrechnung. Wir zahlen Ihnen einen Zuschuss als Leistung, die in unserer Satzung festgelegt ist.
Warum wird die PZR erst ab dem 18. Lebensjahr bezahlt?
Im Vergleich zu Erwachsenen erhalten Versicherte zwischen 6 und 18 Jahren eine intensivierte Vorsorge über ihre TK-Gesundheitskarte - die sogenannte Individualprophylaxe. Somit bieten wir Kindern und Jugendliche bereits umfangreiche Maßnahme im Bereich der Vorsorge/Prophylaxe.