Wer wegen Pflegebedürftigkeit oder Behinderung nicht selber eine Zahnarztpraxis aufsuchen kann, kann einmal pro Kalenderhalbjahr zu Hause oder im Pflegeheim zahnmedizinisch betreut werden.
Weitere Details
Neben der ausführlichen Untersuchung von Zähnen und Zahnfleisch entfernt die Zahnärztin oder der Zahnarzt einmal im Kalenderjahr harte Zahnbeläge und berät Sie über Ihre persönliche Zahn- und Prothesenpflege. Ist ein Besuch in der Praxis erforderlich, übernehmen wir die Fahrkosten. Dafür ist allerdings eine ärztliche Verordnung nötig. Als Eigenanteil zahlen Sie 10 Prozent der Kosten je Fahrt, jedoch mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Welche Voraussetzungen außerdem für die Übernahme der Fahrkosten gelten, lesen Sie unter
Wann übernimmt die TK die Fahrkosten?
Flyer "Zusätzliche zahnärztliche Versorgungsangebote für Menschen mit Pflegebedarf oder einer Beeinträchtigung"