Durch das Inkrafttreten des Digitalen Versorgungsgesetzes können seit dem 06. Oktober 2020 sogenannte "Digitale Gesundheits-Anwendungen" (DiGA) von den Krankenkassen übernommen werden. Wir haben für Sie eine Übersicht zusammengestellt, welche DiGA aktuell auf dem Markt sind, und welche eigenen Angebote die TK dazu für Versicherte hat.
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Das offizielle DiGA-Verzeichnis
Das offizielle DiGA-Verzeichnis finden Sie auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. In diesem Verzeichnis sind alle DiGA enthalten, die von der TK erstattet werden dürfen. Außerdem finden Sie hier die Kontaktdaten der jeweiligen DiGA-Hersteller.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie für die Nutzung einer DiGA die vorgesehene Diagnose benötigen. Ebenso muss Ihr Arzt oder Ihre Ärztin bei manchen DiGA bestimmte Diagnosen ausschließen, bei denen eine Nutzung der DiGA nicht erfolgen darf. Die Indikationen und die sogenannten "Kontraindikationen" finden Sie in dem verlinkten DiGA-Verzeichnis. Lassen Sie sich die DiGA am besten direkt von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin verordnen, um die erforderlichen Nachweise zu erbringen.
Digitale Angebote der TK
Für einen sofortigen Therapiestart können Sie für viele Diagnosen auch ein digitales TK-Angebot nutzen. Hierfür benötigen Sie keine Verordnung oder einen Diagnosenachweis. Unsere digitalen Angebote haben zudem weitere Vorteile, zum Beispiel eine längere Nutzungsdauer.
In der folgenden Liste mit Erkrankungen finden Sie sowohl die TK-eigenen Angebote als auch die dafür zugelassenen DiGA.