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Wird eine neue Verordnung ausgestellt, ist Ihr persönlicher Besuch in der ärztlichen Praxis weiterhin Voraussetzung. Für Folgerezepte ist dies nicht erforderlich, sofern keine ärztlichen Einwände bestehen. 

Weitere Details

Sie können Ihre Medikamente nach der Verordnung einfach mit der E-Rezept-Anwendung in der TK-App oder mit Ihrer TK-Gesundheitskarte abholen.

Alternativ können Sie Ihre Rezepte mit Ihrem Smartphone und der E-Rezept-App der gematik einlösen. Erkundigen Sie sich hierzu gern bei Ihrer ärztlichen Praxis. Das vierteljährliche Vorzeigen der Gesundheitskarte in der Praxis entfällt damit allerdings nicht.