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Jeder Mensch kann Gesundheitsinformationen ins Internet stellen. Ob sich eine Seite um seriöse und systematisch qualitätsgeprüfte Informationen bemüht, eine Außenseitermeinung darstellt oder die persönlichen Erfahrungen einer Einzelperson widergibt, lässt sich anhand von formalen Qualitätskriterien einschätzen. Hilfreich sind auch Gütesiegel für Internetseiten.

Gütesiegel für Internetseiten

Gütesiegel für Internetseiten mit Informationen für Patientinnen und Patienten werden von mehreren Anbietern vergeben, zum Beispiel von dem Aktionsforum Gesundheitsinformationssysteme (afgis) e. V. aus Deutschland oder der Stiftung Gesundheit. Die Anbieter haben jeweils eigene Qualitätskriterien entwickelt und vergeben auf Antrag von Seiten-Betreibenden ihr Gütesiegel für einen bestimmten Zeitraum, meist ein bis zwei Jahre. Ein Siegel wird vergeben, wenn die Qualität stimmt und Betreibende sich dazu verpflichtet, die geforderten Kriterien auch weiterhin einzuhalten. Die Betreibenden dürfen dann das Gütesiegel auf ihrer Internetseite zeigen.

Auch die TK hat sich die Qualität der medizinischen Informationen auf ihren Seiten mit einem Gütesiegel bestätigen lassen.

Wie seriös ein Gesundheitsportal ohne Gütesiegel ist, können Sie mithilfe der zehn Qualitätskriterien auf der folgenden Seite selbst einschätzen. Diese formalen Qualitätskriterien geben fundierte erste Hinweise auf die Qualität einer Seite.

Bei Internetseiten mit und ohne Gütesiegel sollten Sie weiterhin die allgemeinen inhaltlichen Qualitätskriterien beachten, die auch für Broschüren gelten.

10 Qualitätskriterien für Internetseiten

Kriterium 1: Informationen zum Anbieter

Wer steht hinter dem Internet-Angebot zum Thema Gesundheit? Eine Privatperson, ein Unternehmen, eine Universität oder eine Fachgesellschaft? Angaben über den Anbieter von Gesundheitsinformationen helfen, Themen besser einzuordnen und zu bewerten.

Kriterium 2: Ziele und Zielgruppen der Internetseite

Welchen Zweck verfolgt die Internetseite und für wen ist sie gedacht? Für Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, oder für die Verbrauchenden? Das sollte klar angegeben werden. Außerdem muss deutlich werden, ob es sich um Sach- oder Werbeinhalte handelt und was die Seiten-Anbietenden bewegt, die Informationen anzubieten. Richtet sich die Seite an medizinische Laien, sollte sie darauf hinweisen, dass die Informationen zur Unterstützung und nicht als Ersatz der ärztlichen Gespräche dienen.

Kriterium 3: Qualifikation der Autorinnen und Autoren

Wer hat die Information verfasst? Was qualifiziert diese Personen, sich zu dem Thema kompetent zu äußern? Diese Informationen sind besonders wichtig, wenn Sie Seriosität und Verlässlichkeit von Gesundheitsinformationen beurteilen wollen. Gesundheitsinformationen und medizinische Ratschläge sollten ausschließlich von medizinisch oder gesundheitswissenschaftlich ausgebildeten Fachleuten stammen. Ist das bei einigen Texten nicht der Fall, muss die Seite darauf hinweisen.

Kriterium 4: Hinweise zu Datenquellen und Aktualität der Information

Auf welche Quellen stützen sich die Informationen? Wie alt sind diese Quellen? Wie aktuell ist die Internetseite? Handelt es sich bei den Aussagen auf der Internetseite um eine persönliche Erfahrung des Autors oder der Autorin, oder um eine wissenschaftliche Studie? Derartige Angaben helfen auch, gezielt weitere Quellen zu verfolgen. Auch wann die Internetseite zuletzt geändert wurde, sollten Sie leicht erkennen können, zum Beispiel unten auf der Seite.

Ausgewogene wissenschaftliche Belege sollten alle Angaben bezüglich des Nutzens einer bestimmten Therapie, eines bestimmten Produktes oder Dienstes untermauern. Dies bedeutet, dass wissenschaftliche Erkenntnisse vor ihrer Veröffentlichung überprüft werden müssen, damit deren Glaubwürdigkeit garantiert wird.

Quellen müssen korrekt und deutlich angegeben sein, ebenso ihr Entstehungsdatum. Denn was vor zwanzig Jahren aktuell war, kann heute in der Medizin als veraltet oder sogar schädlich gelten. Gesundheitsinformationen müssen sich daher immer am aktuellen Erkenntnisstand orientieren.

Kriterium 5: Hinweise zur Qualitätssicherung

Sichern die Seiten-Betreibenden regelmäßig und angemessen die Qualität der Informationen? Ist eine Gesundheitsseite das Werk einer Einzelperson? Oder steht dahinter die Arbeit einer ganzen Redaktion, die genau definiert und plant, was sie ins Netz stellt? Ob den Anbietenden von Gesundheitsinformation die inhaltliche Qualität ihrer Internetseiten am Herzen liegt und mit welchen Methoden sie diese sichern, gibt Nutzerinnen und Nutzern wertvolle Hinweise. Das kann zum Beispiel die Information sein, dass Texte regelmäßig aktualisiert oder von unabhängigen Expertinnen und Experten gegengelesen werden, oder auch, dass nur Quellen herangezogen werden, die für jedermann nachvollziehbar sind.

Kriterium 6: Möglichkeiten für Rückmeldungen der Seitenbesuchenden

Wohin können sich Menschen wenden, die Fragen zu den Inhalten haben oder Information anzweifeln? Gute Seiten bieten die Gelegenheit, konstruktiv Anregungen oder Kritik zu geben oder Probleme zu benennen. Das zeigt auch das Interesse der Anbietenden, sich direkt mit ihren Seitenbesuchern und Besucherinnen auseinander zu setzen, um die Informationen kontinuierlich zu verbessern.

Kriterium 7: Hinweise zu Datenschutz und Datenverwendung

Wird auf der Internetseite gespeichert, wer sie besucht? Was passiert mit personenbezogenen Daten, die beispielsweise per E-Mail oder bei Umfragen ausgetauscht werden? Die Betreibenden der Internetseite sollten angeben, ob die individuellen Angaben dauerhaft oder temporär gespeichert werden, ob und in welcher Form Daten an Dritte weitergeben werden, und wie mit gespeicherten personenbezogenen Daten umgegangen wird. Seriöse Seiten stellen den Schutz personenbezogener Daten bestmöglich sicher und erklären den Umgang mit den Daten gut.

Kriterium 8: Hinweise zur Finanzierung und Sponsoring

Wer finanziert die Erstellung und das Angebot der Informationen? Es sollte klar werden, wodurch sich Anbietende finanzieren und durch wen sie gefördert werden. Wer diese Hintergründe angibt, zeigt damit von vornherein, dass sich um Offenheit wird. Ist eine Internetseite gesponsert, muss dies deutlich gekennzeichnet sein. Auch alle kommerziellen und nicht-kommerziellen Organisationen, die an der Erstellung der Seite beteiligt waren, sollten genannt werden.

Kriterium 9: Trennung zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt

Seitenbesuchende müssen auf den ersten Blick erkennen können, ob es sich bei den jeweiligen Texten um redaktionelle Inhalte oder gezielte Werbung für Produkte handelt. Manche Seiten mit Gesundheitsinformationen nutzen Werbeanzeigen, um sich zu finanzieren. Ist das der Fall, muss die Werbung deutlich vom redaktionellen Teil getrennt dargestellt und als Werbung zu erkennen sein. Betreibende sollten kurz schildern, wie Werbung eingesetzt wird.

Kriterium 10: Hinweise zu Kooperationen der Betreibenden

Arbeitet ein Forschungsinstitut nur mit Steuergeldern? Gehört eine Klinik zu einer Unternehmensgruppe? Hier legen Betreibende der Internetseite offen, wie das Unternehmen oder die Institution mit anderen Organisationen oder Unternehmen verknüpft ist. Seitenbesuchende können daran etwaige Abhängigkeiten erkennen, zum Beispiel wirtschaftliche Verflechtungen oder Geldgeber, und die Informationen differenzierter bewerten.

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