Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen
Männliche Versicherte ab dem Alter von 65 Jahren haben Anspruch auf ein einmaliges Screening zur Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen mittels sonographischer Untersuchung. Diese Leistung steht seit dem 1. Januar 2018 als Sachleistung zur Verfügung.
Warum diese Untersuchung?
Unter einem Aneurysma versteht man die Erweiterung einer Schlagader (Aorta). Diese Erweiterung kann in allen Körperregionen auftreten. Sie betrifft am häufigsten die Bauchschlagader (Bauchaortenaneurysma oder auch abgekürzt BAA). Die Hauptgefahr besteht darin, dass ein Aneurysma plötzlich platzt und es zur inneren Verblutung kommt. Andere Risiken bestehen z. B. in der Bildung von Blutgerinnsel im Aneurysma, die zu akuten Gefäßverschlüssen in den Beinen führen können.
Wie bei jeder Gefäßerkrankung gelten auch beim Bauchaortenaneurysma die üblichen Vorbeugemaßnahmen gegen Gefäßverkalkung: nicht rauchen, Gewicht reduzieren und viel Bewegung. Außerdem müssen Blutzucker, Blutfettwerte und Blutdruck optimal eingestellt werden. Eine Gefäßverkalkung lässt sich nach heutigem Wissensstand nicht rückgängig machen. Aber sie lässt sich durch gesunde Lebensweise durchaus verlangsamen oder aufhalten.
Wer führt das Screening durch?
Das Screening dürfen Hausärzte, Urologen, Internisten mit und ohne Schwerpunkt, Chirurgen und Radiologen durchführen. Für die sonographische Untersuchung der Bauchaorta benötigen sie eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nach der Ultraschallvereinbarung.