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Die Impfung

Impfstoff

Die im Grippe-Impfstoff verwendeten Viren werden jährlich von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) neu festgelegt.

Wirksamkeit

Die Grippe-Impfung muss jährlich erneuert werden, da jedes Jahr andere Grippeviren mit unterschiedlichen Eigenschaften auftreten. Jedes Jahr wird daher eine Prognose erstellt, mit welchen Viren zu rechnen ist. Dementsprechend setzt sich der Impfstoff zusammen. Der Impfschutz beginnt circa zwei Wochen nach der Impfung.

Je nach Übereinstimmung mit den tatsächlich zirkulierenden Viren schützt die Impfung gesunde Erwachsene bis zu 90 Prozent vor der Erkrankung. In der älteren Bevölkerung über 60 Jahren ist die Schutzwirkung im Vergleich zur jüngeren deutlich geringer.

Dennoch ist die Impfung gerade in dieser Altersgruppe besonders wichtig, da es vor allem bei älteren Menschen während des Krankheitsverlaufs zu Komplikationen wie zum Beispiel bakteriellen Lungenentzündungen kommen kann, die tödlich enden können.

Gegenanzeigen

Die Herstellung der meisten Grippe-Impfstoffe erfolgt in Hühnereiern, daher dürfen Personen mit einer Allergie gegen Hühnereiweiß diese Impfstoffe nicht erhalten. Der in Hundezellkulturen hergestellte Impfstoff ist für diese Personen jedoch geeignet.

Nebenwirkungen

Es kann an der Einstichstelle zu Reaktionen wie Rötungen, Schwellungen oder Schmerzen kommen, gelegentlich auch zu Verhärtung oder Schwellung der umliegenden Lymphknoten. Des Weiteren können Müdigkeit, Abgeschlagenheit, Fieber, Übelkeit, Unwohlsein, Schwitzen, Frösteln, Kopf-, Muskel- und Gelenkschmerzen auftreten.

Allergische Reaktionen an der Haut und im Bronchialsystem treten nur sehr selten auf.

Wer sollte sich gegen Grippe impfen lassen und wann?

Altersbezogene Impfempfehlung ab 60 Jahren - über TK-Gesundheitskarte

Entsprechend der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wird die Impfung gegen Influenza allen Menschen über 60 Jahren empfohlen.

Jährlich zu Beginn der Grippesaison im Herbst sollte gegen Grippe geimpft werden. Wenn Epidemien auftreten oder zu erwarten sind, können Influenza-Impfungen aufgrund von Empfehlungen der Gesundheitsbehörden erfolgen.

Eine erneute Impfung wird auch dann empfohlen, wenn die aktuelle Zusammensetzung des Impfstoffs in einer Saison identisch ist mit der der letzten Saison. Denn man geht davon aus, dass der Impfschutz zeitlich nur begrenzt ist.

Mehrleistung für Personen unter 60 Jahren durch Erstattung der Kosten

Als TK-Mehrleistung übernehmen wir die Kosten auch für unsere Versicherten unter 60 Jahren. In diesem Fall zahlen Sie die Kosten zunächst selbst und lassen sie sich anschließend von uns erstatten. Die Kosten für die Impfung werden vollständig erstattet. Sie müssen lediglich eine Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf bis höchstens zehn Euro für den Impfstoff, selbst übernehmen. Ihre Zuzahlung wird durch die TK beim Erstattungsbetrag in Abzug gebracht.

So reichen Sie die Kosten zur Erstattung ein  

Medizinische Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte

Impfen lassen sollten sich nach der Schutzimpfungsrichtlinie (SiR) auch gesundheitlich besonders gefährdete Personen:

  • Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel,
  • Schwangere ab dem ersten Schwangerschaftsdrittel bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens,
  • Bewohner in Alters- oder Pflegeheimen,
  • bei chronischen Krankheiten der Atmungsorgane (inklusive Asthma und COPD),
  • bei chronischen Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten,
  • bei Diabetes und anderen Stoffwechselkrankheiten,
  • bei Multipler Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben sowie weiteren in Schwere vergleichbaren chronischen neurologischen Krankheiten, die zu Beeinträchtigungen in den Atemwegen führen können,
  • bei angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion oder
  • bei einer HIV-Infektion.

Berufliche Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte

Bei beruflich bedingter erhöhter Ansteckungsgefährdung sollte nach der Schutzimpfungsrichtlinie (SiR) ebenfalls gegen Influenza geimpft werden, insbesondere bei folgenden Berufen und Expositionsbedingungen:

  • Medizinisches Personal
  • Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute ungeimpfte Risikopersonen fungieren können
  • Personen mit erhöhter Gefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln

Berufliche Impfempfehlung - Leistung des Arbeitgebers

Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge [r1] (ArbMedVV) ist in den folgenden, dem Anhang der ArbMedVV zu entnehmenden Bereichen bei den aufgeführten Expositionsbedingungen der Arbeitgeber für die Kostenübernahme verantwortlich:

  • Forschungseinrichtungen/Referenzlaboratorien (regelmäßige Tätigkeiten mit Kontaktmöglichkeiten zu infizierten Tieren/Proben, Verdachtsproben beziehungsweise krankheitsverdächtigen Tieren sowie zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien, wenn dabei der Übertragungsweg gegeben ist)

Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber am besten vor der Impfung wegen einer etwaigen Kostenübernahme an, da er nach der ArbMedVV verpflichtet ist, die Kosten der Impfung zu übernehmen.

Mehrleistung der TK - Reiseschutzimpfung bei privaten Auslandsreisen 

Reisende in Regionen mit hoher Grippe-Prävalenz wird ebenfalls zur Impfung geraten.

Für Schutzimpfungen im Zusammenhang mit einer privaten Auslandsreise gilt bei der TK folgende Regelung:

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