Masernimpfung: Hohe Quote bei Kleinkindern in Bremen - vier Prozent ohne Impfung
Pressemitteilung aus Bremen
Bremen, 9. April 2024. 85,8 Prozent der im Jahr 2020 geborenen Kinder in Bremen und Bremerhaven haben in ihren ersten beiden Lebensjahren eine vollständige Impfung gegen Masern erhalten. Das zeigt eine aktuelle Auswertung von Versichertendaten der Techniker Krankenkasse (TK). Vollständig bedeutet, dass die Kinder beide in den ersten zwei Lebensjahren empfohlenen Teilimpfungen gegen Masern bekommen haben. 10,1 Prozent der betrachteten Kinderkohorte erhielten bis zu ihrem zweiten Geburtstag eine der beiden Teilimpfungen, 4,1 Prozent wurden gar nicht gegen Masern geimpft.
"Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten und sind nicht ausgerottet. Deshalb ist es wichtig, dass Kinder beide Teilimpfungen erhalten und damit sicher immunisiert sind", sagt Sabrina Jacob, Leiterin der TK-Landesvertretung Bremen. Empfohlen wird eine Impfquote von 95 Prozent, um größere Masernausbrüche wie zuletzt in Großbritannien zu vermeiden.
Corona ohne negative Auswirkungen auf die Impfquoten
Im Vergleich zu den im Jahr 2019 geborenen Kindern sind die Masernimpfquoten in etwa gleichgeblieben. Demnach hatte die Coronapandemie auch in ihrer Hochphase keinen negativen Effekt auf die Impfquoten der TK-versicherten Kleinkinder im Land Bremen. Auch der Anteil der in den ersten beiden Lebensjahren komplett ungeimpften Kinder blieb mit 4,2 Prozent des Geburtsjahrgangs 2019 konstant. Bei dem Geburtsjahrgang 2018 waren es 5,9 Prozent, bei dem Geburtsjahrgang 2017 5,3 Prozent der Kinder.
Hinweis für die Redaktion
Für die Auswertung der Impfraten wurden die 2017, 2018, 2019 und 2020 geborenen und durchgängig bei der TK versicherten Kinder im Land Bremen in Bezug auf die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen untersucht. Dabei wurden die ersten neun Lebensquartale betrachtet. Die STIKO empfiehlt für die Grundimmunisierung gegen Masern zwei Impfstoffdosen eines Kombinationsimpfstoffs (Masern, Mumps Röteln) im Alter von elf und 15 Monaten.
Im März 2020 ist in Deutschland das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Demnach müssen unter anderem Kinder und Beschäftigte in Kitas und Schulen einen Nachweis über eine Masernimpfung oder eine ausreichende Immunität vorweisen.