Mitbestimmung: Online-Sozialwahlen verankern
Sozialwahlen sind gelebte Demokratie. Die TK setzt sich dafür ein, nach dem erfolgreichen Abschluss des Modellprojekts Online-Sozialwahlen die Online-Wahloption fest im Gesundheitssystem zu verankern.
Das deutsche Gesundheitssystem weist eine Besonderheit auf: Nach dem Prinzip Selbstverwaltung bestimmen die Beitragszahlenden selbst in den Krankenkassen mit. Wer die Versicherten vertritt, wird alle sechs Jahre über die Sozialwahlen ermittelt. Die ehrenamtlichen Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter treffen in der TK die wichtigsten Entscheidungen.
In der letzten Legislaturperiode eröffnete der Gesetzgeber die Möglichkeit, im Rahmen eines Modellprojekts 2023 erstmals Online-Sozialwahlen zu erproben. Die TK nutzte diese Chance und bot ihren Mitgliedern an, alternativ zur Briefwahl auch bequem per PC oder mobilem Endgerät ihre Stimme abzugeben. Eine entsprechende Satzungsregelung brachte der TK-Verwaltungsrat 2022 auf den Weg.
Mehr als 8,6 Millionen TK-Mitglieder waren bei der Sozialwahl 2023 wahlberechtigt - insgesamt gab es rund 52 Millionen Stimmberechtigte.
Das Modellprojekt kam nicht nur bei den Wählenden gut an, sondern konnte auch technisch reibungslos durchgeführt werden. Vor diesem Hintergrund fordert die TK, dass die Online-Option dauerhaft bei zukünftigen Sozialwahlen implementiert wird.
Selbstverständnis des Verwaltungsrats
Warum engagieren sich Menschen ehrenamtlich in der Sozialversicherung. Auf dem Unternehmensblog erläutern Mitglieder des TK-Verwaltungsrats ihre Motivation und ihr Selbstverständnis.
Gesundheitspolitik: Weichen stellen
Was sind die Handlungsfelder in der 20. Legislaturperiode? Mehr Infos dazu auf den TK-Themenseiten