Selbsthilfe in Bremen: TK fördert mit rund 67.000 Euro
Pressemitteilung aus Bremen
Bremen, 22. Januar 2024. Die Techniker Krankenkasse (TK) stellt 2024 für die Arbeit der Selbsthilfegruppen in Bremen und Bremerhaven rund 67.000 Euro zur Verfügung. Mit dem Geld wird die Arbeit der mehr als 500 Selbsthilfegruppen im Land Bremen unterstützt. Die Gruppen bieten Information, Beratung, den Austausch unter Betroffenen und helfen so beim Umgang mit einer Erkrankung. "Mit der Förderung durch die Krankenkassen wird die wichtige Arbeit der Gruppen gestärkt", sagt Sabrina Jacob, Leiterin der TK-Landesvertretung Bremen.
Die sogenannte Pauschalförderung wird von der TK mit 52.578 Euro bezuschusst. Aus diesem Topf können Landesorganisationen, Kontaktstellen sowie örtliche Selbsthilfegruppen finanzielle Unterstützung für Fixkosten wie Raummiete, Büromaterial oder Mitgliederzeitschriften beantragen.
Fördergelder für zeitlich befristete Projekte, die über die tägliche Selbsthilfearbeit hinausgehen, sind im Rahmen der krankenkassenindividuellen Selbsthilfeförderung verfügbar. Die TK stellt 2024 hierfür in Bremen und Bremerhaven weitere 14.083 Euro bereit.
Wichtiger Teil der regionalen Versorgung
"Mit der individuellen Projektförderung auf Landesebene haben wir die Möglichkeit besondere Vorhaben zu unterstützen. Gerade innovative Projekte, die nachhaltig dabei helfen die Strukturen und Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe zu verbessern, stehen bei uns im Fokus. Wir möchten hier verstärkt digitale Angebote fördern, die einen orts- und zeitunabhängigen Austausch ermöglichen. Zudem haben wir auch das Potenzial künstlicher Intelligenz im Bereich der Selbsthilfe im Blick", so Jacob.
Selbsthilfe-Projektanträge jetzt stellen!
Landesorganisationen und Kontaktstellen der Selbsthilfe können bei der Landesvertretung der TK in Bremen das ganze Jahr über einen Antrag auf Förderung ihrer Projekte stellen. Auch steht die TK gern im Vorfeld beratend zu Seite.
Hinweis für die Redaktion
Die Vergabe der pauschalen Fördermittel erfolgt über eine Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen. Dabei werden bis zum 15. Februar gestellte Anträge in der Hauptvergaberunde berücksichtigt. Die Antragsfrist für die Vergabe der Restmittel ist der 15. September. Für Anträge im Bereich der krankenkassenindividuellen Selbsthilfeförderung gibt es keine Fristen, es genügt eine Antragsstellung vor Projektbeginn.
Weitere Informationen zur Selbsthilfeförderung sowie die betreffenden Antragsformulare sind zu finden unter tk.de (Suchnummer 2046530).
Insgesamt stellt die TK bundesweit für das Jahr 2024 über 14 Millionen Euro für die Selbsthilfe bereit. Davon entfallen rund zehn Millionen Euro auf die kassenartübergreifende Gemeinschaftsförderung. Für die Förderung von Selbsthilfe-Landesorganisationen stehen bundesweit insgesamt über 2,1 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Derselbe Betrag geht aus dem Bundesfördertopf der TK an Bundesorganisationen der Selbsthilfe.