Wer Beiträge zahlt, darf auch mitbestimmen - Sozialwahl 2023
Artikel aus Thüringen
Laut einer Forsa-Befragung im Auftrag der TK sind in Mitteldeutschland besonders viele Menschen der Meinung, dass Bürgerinnen und Bürger noch stärker in politische Entscheidungen zur Gesundheitsversorgung einbezogen werden sollten.
Die Chance auf ein Stück Mitbestimmung haben die meisten noch bis zum 31. Mai 2023 bei der Sozialwahl.
Drittgrößte Wahl Deutschlands
Bei der diesjährigen Sozialwahl - oder auch Sozialversicherungswahl - sind deutschlandweit rund 52 Millionen Menschen stimmberechtigt. Das sind alle, die am 1. Januar 2023 mindestens 16 Jahre alt waren und Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung Bund und/ oder eine der fünf Ersatzkassen gezahlt haben.
Damit ist die Sozialwahl in Bezug auf die Wahlberechtigten die drittgrößte Wahl Deutschlands, nach der Europawahl (64,8 Mio. Wahlberechtigte 2019) und der Bundestagswahl (60,4 Mio Wahlberechtigte 2021).
Das heißt auch: Wer Rentenversicherungsbeiträge zahlt und zum Beispiel TK-versichert ist, darf zweimal wählen. Die Wahlunterlagen erhalten Berechtigte automatisch per Post.
Gewählt werden die Sozialparlamente der Versicherungen. Bei der TK und anderen Kassen ist das der Verwaltungsrat .
Beitragszahlende entscheiden mit, wer ihre Interessen vertritt
Im deutschen Gesundheits- und Sozialversicherungssystem gilt das Prinzip der sogenannten Selbstverwaltung. Die Politik gibt den rechtlichen Rahmen in Form von Gesetzen vor und die Soziale Selbstverwaltung füllt sie mit Leben. Dabei organisiert sie sich selbst.
Das heißt für Versicherte: Wer Beiträge zahlt, darf auch mitbestimmen.
Der Verwaltungsrat ist das höchste Beschlussgremium der Gesetzlichen Krankenkassen, vergleichbar mit dem Aufsichtsrat in Unternehmen. Die gewählten Mitgliederinnen und Mitglieder setzen sich für die Interessen der Versicherten ein und arbeiten ehrenamtlich.
Einfluss des Verwaltungsrates auf Gesundheitsversorgung
So stellen sie sicher, dass Versicherte eine starke Stimme in der Gesundheitsversorgung haben. Zu den Aufgaben des Verwaltungsrates gehört, den Vorstand der Kasse zu wählen. Außerdem beschließt das Gremium zum Beispiel den Haushalt, legt den Zusatzbeitragssatz fest und entscheidet darüber, welche Satzungsleistungen den Versicherten über die Regelversorgung hinaus zur Verfügung gestellt werden. Das können beispielsweise verschiedene Präventionsangebote oder auch Impfungen sein, deren Kosten dann von der Krankenkasse übernommen werden.
Der Einfluss des Verwaltungsrates auf die Gesundheitsversorgung wird damit für die Versicherten direkt spürbar.
Wichtig für Mitteldeutsche: in Gesundheitspolitik Entscheidungen einbezogen werden
Einfluss auf politische Entscheidungen zur Gesundheitsversorgung ist den Menschen in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt besonders wichtig. Das ergab eine Forsa-Befragung im Auftrag der TK im Vorfeld der Sozialwahl 2023.
82 Prozent der Befragten aus Mitteldeutschland sagten, die Bürgerinnen und Bürger sollten noch stärker in diese Entscheidungen eingezogen werden. Das ist bundesweit der höchste Wert. Im gesamten Bundesgebiet sind knapp sieben von zehn Menschen dieser Meinung.
Wenig verwunderlich ist deswegen, dass viele Menschen in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt die Mitsprachemöglichkeit, wer Verwaltungsrat der gesetzlichen Krankenkassen sein soll, als relevant erachten. Zwei von zehn Befragten ist dieses Recht sehr wichtig, knapp der Hälfte der Befragten wichtig.
Folgerichtig zeigten sich die befragten Mitteldeutschen auch wahlbereit: 42 Prozent sagten, sie würden auf jeden Fall wählen, wenn sie Unterlagen zugeschickt bekommen. Dass sie wahrscheinlich wählen, gaben 37 Prozent an. Die anderen würden wahrscheinlich nicht (14 Prozent) oder auf keinen Fall (7 Prozent) wählen.
Onlinewahl - erstmaliger Test
Erstmals können Versicherte der Ersatzkassen bei der Sozialwahl 2023 auch online abstimmen. Anschließend werden die Erfahrungen evaluiert.
72 Prozent der gefragten Mitteldeutschen können sich vorstellen, die Möglichkeit zur digitalen Stimmabgabe zu nutzen. Als Gründe gaben sie an, dass die Online-Wahl Zeit und Geld spare, die Umwelt schone sowie einfacher und bequemer sei.
Aus all diesen Gründen befürwortet auch die TK die Möglichkeit. Die zeitgemäße, zusätzliche Wahloption führt hoffentlich dazu, dass noch mehr Menschen ihr Recht zur Mitsprache wahrnehmen. So werden die demokratische Teilhabe und die Selbstverwaltung gestärkt.