Hamburg, 15. November 2023. Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK) ist heute als Experte zur Anhörung der beiden Digitalgesetze im Bundestag geladen. 

Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (Digital-Gesetz)

E-Rezept und elektronische Patientenakte

"Die Digitalisierung im Gesundheitswesen kommt nicht bei den Menschen an. Es gibt zwar das E-Rezept und die elektronische Patientenakte, aber kaum einer nutzt sie. Weniger als ein Prozent der Versicherten hat die ePA installiert und im ersten Halbjahr 2023 wurden nicht einmal ein Prozent aller Rezepte digital ausgestellt. Deshalb ist es enorm wichtig, dass mit dem Gesetz wieder Dynamik in die Digitalisierung kommt. Wir brauchen hier dringend mehr Nutzerfreundlichkeit und echten Mehrwert für Patientinnen und Patienten und Ärztinnen und Ärzte, damit E-Rezept und Akte auch in der Breite genutzt werden."

"Wirklich digital ist ein Rezept erst, wenn Patientinnen und Patienten keinen ausgedruckten QR-Code mehr benötigen und das Rezept auch unabhängig von der elektronischen Gesundheitskarte funktioniert. Der einzige volldigitale Weg beim E-Rezept ist eine Einlösung per App. Mit dem Gesetz kann die E-Rezept-App nun auch in die Apps der Krankenkassen integriert werden. Das ist für viele Versicherte deutlich komfortabler als die bisherigen Lösungen, da sie die App in der Regel bereits auf ihrem Smartphone haben."

 "Die elektronischen Patientenakte kann nur ein Erfolg werden, wenn sie für Ärztinnen und Ärzte und Patientinnen und Patienten einen spürbaren Nutzen bringt. Sie wird nur Einzug in den Praxisalltag finden, wenn die relevanten Daten dort abgelegt werden. Deshalb müssen Arztpraxen dazu verpflichtet sein, die Daten für Patientinnen und Patienten einzuspielen."
 
"Die Medikationsliste in der Patientenakte ist ein wichtiger Mehrwert für Patientinnen und Patienten und Ärztinnen und Ärzte. Dort werden endlich alle verordneten Arzneimittel zusammengeführt, sodass Wechselwirkungen zwischen Medikamenten schneller erkannt und vermieden werden können."

"Wichtig ist, dass die Patientenakte nutzerfreundlicher wird - für Ärztinnen und Ärzte und Patientinnen und Patienten. Das Einloggen in die elektronische Patientenakte muss vereinfacht werden. Wie Patienten es von anderen Apps gewohnt sind, muss die Identifikation auch in der Akte per Gesichtsscan oder Fingerabdruck möglich sein. Für Ärztinnen und Ärzte muss die Akte schnell und komfortabel zu befüllen sein. Die ePA darf nicht zum Zeitfresser in der Arztpraxis werden. Hier sind die Softwarehersteller gefragt, die Akte so zu integrieren, dass sie sich nahtlos in die Praxisabläufe einfügt."

Apps auf Rezept

"Entscheidend ist, dass Apps auf Rezept von Beginn an ihren Nutzen belegen müssen. In der Vergangenheit gab es Fälle, in denen Apps 15 Monate von den Krankenkassen erstattet wurden, obwohl sie ihren Nutzen nicht belegen konnten. Allein der TK ist so ein Schaden von mehreren Millionen Euro entstanden. Hier setzt das Gesetz bei den Apps höherer Risikoklassen immerhin die Stellschraube an. Wichtig ist, dass nur Anwendungen von der Solidargemeinschaft bezahlt werden, die bereits zu Zulassungsbeginn ihre Wirksamkeit belegen können. In diesem Zusammenhang ist es auch ein richtiger Schritt, dass Versicherte künftig ein Widerrufsrecht bekommen."

Gesundheitsdatennutzungsgesetz

"Die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig Echtzeitdaten und die Auswertung von Informationen für die Gesundheit sind. Derzeit befinden wir uns in einem Daten-Dilemma. Bislang bekommen wir die entscheidenden Daten erst mit einem halben Jahr Verzögerung. Wir brauchen die Daten aber dringend tagesaktuell, um auf dynamische Entwicklungen reagieren zu können."

"Im Gesundheitssystem werden an den unterschiedlichsten Stellen Daten über Patientinnen und Patienten abgelegt. Damit sie aber auch tatsächlich einen Mehrwert für die Gesundheit bringen können, müssen sie verfügbar sein. Hier bringt das Gesetz entscheidende Änderungen. Zukünftig können Daten für die Forschung und Versorgung verwendet werden. Das ist wichtig, um beispielsweise Präventions- und Versorgungsangebote individuell am Bedarf von Versicherten auszurichten."