Ersatzkassen bezuschlagen erneut Antibiotika aus EU-Produktion
Pressemitteilung
Hamburg, 20. November 2024. Zum zweiten Mal in diesem Jahr haben die Ersatzkassen Techniker Krankenkasse (TK), Barmer, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse (KKH), Handelskrankenkasse (hkk) und Hanseatische Krankenkasse (HEK) unter Federführung der TK eine Rabattvertragsausschreibung für Antibiotika durchgeführt. Dieses Mal waren 14 antibiotische Wirkstoffe ausgeschrieben, für jeden konnte mindestens ein Zuschlag erteilt werden. Damit sind bereits 85 Prozent der Antibiotika, die derzeit über Ausschreibungsverfahren in Rabattverträgen der Ersatzkassen verankert sind, nach den neuen Vorgaben des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes, kurz ALBVVG, ausgeschrieben und bezuschlagt. Laut des Gesetzes müssen Krankenkassen im Vergabeverfahren für Arzneimittelrabattverträge bei Antibiotika mindestens einen Zuschlag für Hersteller mit europäischer Wirkstoffproduktion vorsehen, vorausgesetzt es gibt ein entsprechendes Angebot.
Mehrheit der Wirkstoffe mit EU-Zuschlag
Nach der ersten Antibiotika-Ausschreibung nach ALBVVG im Mai, konnten im zweiten Verfahren deutlich mehr Wirkstoffe aus europäischer Produktion bezuschlagt werden. "Dieses Mal konnten wir für neun der 14 ausgeschriebenen antibiotischen Wirkstoffe europäische Zuschläge erteilen", sagt Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK. "Auch diese Ausschreibung war im Mehrpartnermodell konzipiert, bei dem bis zu drei Bieter Rabattpartner werden können. Bei fast allen Losen konnten wir mindestens zwei Partner gewinnen. Damit sorgen wir für zusätzliche Liefersicherheit, da bei einem möglichen Ausfall eines Herstellers Alternativen zur Verfügung stehen."
Verbindliche Bevorratung wichtig - auch für Kinder-Arzneimittel
Neben der EU-Bezuschlagung ist das Vorhalten eines mehrmonatigen Vorratslagers seitens der Hersteller seit Inkrafttreten des ALBVVG im Juli 2023 Pflicht. "Diese verbindliche Bevorratung ist ein wichtiger Schritt für mehr Liefersicherheit", so Ballast. Die ersten Rabattverträge mit dieser Pflicht sind im Juli 2024 gestartet. Trotzdem betreffe die Vorratshaltung nur einen Teil der Antibiotika: Denn viele der gerade für Kinder relevanten Antibiotikasäfte und -pulver stehen seit Inkrafttreten des ALBVVG auf der so genannten Kinder-Arzneimittel-Liste. Für die darauf gelisteten Arzneimittel dürfen keine Rabattverträge mehr geschlossen werden, eine verpflichtende Lagerhaltung seitens der Hersteller fällt somit weg. "Hier besteht Nachbesserungsbedarf. Gerade für diese wichtigen Arzneimittel sollte eine gewisse Bevorratung nicht nur in den Apotheken, sondern auch bei den Produzenten obligatorisch sein", so Ballast weiter.
Hinweis für die Redaktion
Die Ausschreibung umfasst insgesamt 14 antibiotische Wirkstoffe in 84 Fachlosen mit (bis zu) 126 Zuschlagsplätzen. Die neuen Verträge sehen eine Laufzeit vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2027 vor. Bis zum Vertragsstart müssen die Hersteller eine mehrmonatige Bevorratung vorweisen können. Die sechs Ersatzkassen versichern zusammen mehr als 28 Millionen Menschen.