TK fordert Personalausweis-Verfahren als Standard
Pressemitteilung
Hamburg, 20. November 2023. Am 1. Januar 2024 startet die GesundheitsID für alle rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland. Die GesundheitsID ist freiwillig und erleichtert als digitaler Universal-Schlüssel den Zugang zu Online-Services wie der elektronischen Patientenakte oder dem E-Rezept. Mit der GesundheitsID können sich Versicherte sicher digital als sie selbst ausweisen. Dafür müssen sie sich einmalig identifizieren, also persönlich nachweisen, dass sie tatsächlich die Person sind, für die sie sich ausgeben.
Personalausweis mit PIN als Standardverfahren
Versicherte können sich mit ihrer Gesundheitskarte und einer zugehörigen PIN für die GesundheitsID anmelden. "Mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises existiert in Deutschland bereits ein sicheres Verfahren, um sich digital zu identifizieren. Es ist unnötig kompliziert für Versicherte, wenn sie für Gesundheitsanwendungen den separaten Prozess mit Versichertenkarte und PIN verwenden sollen. Daher bieten wir auch die Anmeldung mit dem Personalausweis an", sagt Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK). "Das Verfahren mit Personalausweis muss zum Standard im Gesundheitswesen werden", fordert Baas.
Digitaler Durchbruch nur mit nutzerfreundlichen Prozessen
Entscheidend dafür, dass digitale Anwendungen wie die elektronische Patientenakte oder das E-Rezept sich durchsetzen, sei, dass sie einen vergleichbaren Service bieten wie kommerzielle Apps. "Digitale Anwendungen im Gesundheitswesen kommen nur zum Fliegen, wenn sie einfach zu handhaben sind", so Baas. Da die GesundheitsID künftig die Eingangstür zu allen digitalen Services im Gesundheitswesen sein soll, sei es immens wichtig hier von Beginn an auf ein komfortables Verfahren zu setzen. Positive Beispiele aus Nachbarländern zeigten, dass mehr Menschen digitale Lösungen nutzen, wenn der Zugang so einfach wie möglich ist. "Das Einloggen in die GesundheitsID muss einfacher werden. Wie bei anderen Apps muss eine Identifikation mit biometrischen Merkmalen möglich sein", so Baas.