2025 ist es so weit: Ab 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) sukzessiv für alle gesetzlich Versicherten ausgerollt. Mit der sogenannten Opt-out-Regelung wird die ePA standardmäßig für alle gesetzlich Versicherten angelegt. Wer die Akte nicht nutzen möchte, kann der Aktenanlage widersprechen. Patientinnen und Patienten erhalten eine Akte, die von der jeweiligen Krankenkasse automatisch mit Abrechnungsdaten befüllt wird. Abrechnungsdaten beinhalten Informationen über Arzt- und Zahnarztbesuche. Die automatisch eingepflegten Daten können maximal zehn Jahre zurückreichen. Zusätzlich können die Patientinnen und Patienten eigene Dokumente in ihre ePA einfügen. Das alles ist schon in der Anfangsphase der ePA sehr viel mehr, als viele Versicherte bisher an Informationen hatten und ist damit ein großer Fortschritt, der mit der ePA erreicht wird. 

Die TK bietet ihren Versicherten bereits heute an, sich Daten wie die verordneten Medikamente, Impfungen, die Übersicht über die letzten Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte automatisch in die Akte laden zu lassen. Diese Daten werden auch in die neue ePA überführt. Außerdem können TK-Versicherte in ihrer ePA prüfen, welche Impfungen und Vorsorgeempfehlungen bei ihnen als nächstes anstehen. 
 

ePA-Nutzung

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78 Prozent der befragten Hessinnen und Hessen möchten die ePA nutzen. Quelle: TK-Landesvertretung Hessen im Juni 2023

Medikationsliste und digitaler Medikationsplan in der ePA

Ein weiteres Tool und ein wichtiger erster Schritt hin zum Mehrwert der Akte für Leistungserbringer und Versicherte wird die Medikationsliste sein. Die Versicherten und Leistungserbringer können damit auf einen Blick sehen, welche Medikamente verordnet wurden. Die Medikationsliste soll direkt beim Roll-out Anfang des kommenden Jahres über die Verordnungen des E-Rezepts automatisch in die ePA eingefügt werden. Im Sommer 2025 folgt dann der digitale Medikationsplan. Er enthält zusätzliche Informationen, wie zum Beispiel den Einnahmegrund, ergänzende Hinweise zur Einnahme oder Schemata zur Darstellung komplexer Dosierungen. Auf Grundlage der Medikationsdaten in der ePA können Wechselwirkungen bei Medikamenten in der Apotheke oder in der Arztpraxis frühzeitig erkannt und vermieden werden. Perspektivisch sollen Ärzte und Ärztinnen darüber hinaus auch wichtige Zusatzinformationen ergänzen können, die den Entscheidungsprozess über Abgabe oder Absetzen von Medikamenten ihrer Patientinnen und Patienten unterstützen können. Dies können Informationen wie Allergien oder Unverträglichkeiten von Medikamenten sein, die Körpergröße der behandelten Person oder deren Gewicht.
 

Die Ärztinnen und Ärzte sind ab 2025 dazu verpflichtet, ihre Arzt- und Befundberichte des jeweiligen Behandlungstages direkt in die ePA einzupflegen. Kliniken müssen Entlassbriefe einfügen und perspektivisch sollen auch die Labordaten der Patientinnen und Patienten hochgeladen werden. Es ist auch möglich, ältere Dokumente der Patientinnen und Patienten wie Befunde oder ähnliches durch den Arzt oder die Ärztin in die ePA hochladen zu lassen, verpflichtend ist dies für die Leistungserbringer jedoch nicht. 

ePA muss sich nahtlos in Praxisprozesse einfügen 

Für die reibungslosen Abläufe in den Arztpraxen ist es bedeutsam, dass das Übertragen von Behandlungsdaten in die ePA mit wenigen Klicks gelingt: Die Menschen, die die Akte im täglichen Arbeitsablauf befüllen, wollen sich nicht aufwendig mit technischen Details auseinandersetzen müssen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, damit die ePA auch von den Leistungserbringern akzeptiert wird. 

Dabei sollte klar sein: Die ePA wird sich in den kommenden Jahren schrittweise weiterentwickeln. Genau das kann im Übrigen sogar eine Chance sein, weil Bedarfe und Bedürfnisse der Leistungserbringer bei der Weiterentwicklung berücksichtigt werden. Die Akte wird für Leistungserbringer zunehmend eine Unterstützung darstellen und für Versicherte nach und nach immer mehr zu einem wertvollen Begleiter in allen Belangen rund um ihre Gesundheit werden.

Damit gewährleistet ist, dass immer weiter an neuen und nützlichen Funktionen der ePA gearbeitet wird, hat der Gesetzgeber entschieden, dass die Digitalagentur für Gesundheit bis zum 1. Juli 2026 ein Konzept zur Weiterentwicklung der ePA vorlegen muss. Die Digitalagentur für Gesundheit geht aus der gematik hervor und soll den gesamten Entwicklungsprozess der ePA begleiten.

Erfolgsfaktor der ePA: gute Benutzerfreundlichkeit

Die Akte muss für alle Nutzerinnen und Nutzer leicht zu handhaben sein. Das betrifft einerseits die Leistungserbringer, aber auch für die Versicherten muss die Akte intuitiv bedienbar sein: Wer sich in der ePA gut zurechtfindet, wird sie auch eher nutzen. Die TK konnte bereits in den vergangenen Jahren durch die Akte "TK Safe" viel Erfahrung sammeln, wie sie ihre Versicherten durch die Funktionen der Akte führt. Beispielsweise gibt es beim anfänglichen Öffnen der Akte einen ausführlichen Onboarding-Prozess, eine Einführung, die den Versicherten die Funktionen erklärt und sie dabei unterstützt, sich mit der aktuellen Akte vertraut zu machen.

Für den Zugang zur Akte benötigen die Versicherten bislang die Gesundheitskarte und die zugehörige PIN, um sich für die GesundheitsID anzumelden. Alternativ geht eine Identifikation über den elektronischen Personalausweis (eID) und eine PIN. Die in Deutschland bereits etablierte Online-Funktion des Personalausweises bietet einen digitalen Identitätsnachweis auf höchstem Sicherheitsniveau. Ziel muss es sein, eine akzeptierte, in anderen Branchen anerkannte Legitimierung zu nutzen und nicht mehrere Identifizierungsmöglichkeiten parallel anzubieten. Daher sollte aus Sicht der TK die Nutzung der eID der Standard-Weg zur Identifikation im Gesundheitswesen werden. Eine Doppelstruktur aus Gesundheitskarte und Online-Ausweis führt eher zu Verwirrung der Versicherten und einem größeren administrativen Aufwand. 

Übrigens: Wer bereits eine ePA hat, für den ändert sich nichts. Versicherte können ihre ePA wie gewohnt weiter nutzen. Damit die bisherigen Daten erhalten bleiben, ist es jedoch wichtig, sich zwischen dem 15. Januar 2025 und 15. Januar 2026 einmalig einzuloggen. So werden die bisherigen Daten automatisch in die neue ePA übertragen und gesichert.

Fazit zur "ePA für alle"

Die "ePA für alle" bietet große Chancen, das Gesundheitswesen mit einer funktionierenden und sich stetig weiter entwickelnden digitalen Anwendung zu verbessern. Es wird auf die Mitarbeit aller Beteiligten ankommen, die ePA zu einem Erfolg zu machen: Die Akte zu befüllen, Funktionen weiterzuentwickeln, Prozesse zu vereinfachen und sie in der jeweiligen Rolle anzuwenden, sind die Schlüsselelemente, die die medizinische Versorgung und die Digitalisierung des Gesundheitssystems voranbringen.

Die ePA beim eHealth-Kongress

Beim eHealth-Kongress Rhein-Main und Hessen am 8. Oktober in Offenbach am Main gibt es die Gelegenheit, über die ePA und weitere digitale Gesundheitsanwendungen und Innovationen zu diskutieren und sich mit Ideen einzubringen. 

In unserem TK-Forum " Future-Panel by TK: ePA für alle - alle für die ePA?! " gehen die Referenten und die Referentin aus den Perspektiven des ambulanten Bereichs, des stationären Sektors und der Krankenkasse auf die Chancen und Herausforderungen der neuen ePA ein.

Hinweis

Im Auftrag der Techniker Krankenkasse hat das Meinungsforschungsinstitut Forsa vom 19. bis 30. Juni 2023 insgesamt 1.002 Personen ab 18 Jahren in Hessen telefonisch befragt. Die Befragung ist damit bevölkerungsrepräsentativ für das Bundesland Hessen.