Stuttgart, 14. Juni 2024. Seit Oktober 2020 können ärztliche und psychotherapeutische Praxen ihren Patientinnen und Patienten Apps auf Rezept verordnen. Bis zum 1. Juni 2024 haben Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK) aus Baden-Württemberg rund 14.000 Freischaltcodes eingelöst, mit denen sie diese Apps nutzen können. Laut TK-Landesvertretung entspricht das einer Nutzungsquote von 11,1 Freischaltcodes pro 1.000 TK-Versicherten und liegt damit etwas unterm bundesweiten Schnitt von 12,1 Freischaltcodes pro 1.000 Versicherten. Innerhalb der letzten zwölf Monate hat sich die absolute Zahl der bei der TK eingelösten Freischaltcodes von rund 72.000 auf 141.000 bundesweit in etwa verdoppelt. "Die Steigerung zeigt, dass die Apps an Beliebtheit gewinnen. Umso dringlicher ist jetzt eine faire Regulierung der Preise", sagt Nadia Mussa, Leiterin der TK-Landesvertretung. 

Viele Apps ohne Wirksamkeit

Digitale Gesundheitsanwendungen werden hauptsächlich zur Therapiebegleitung eingesetzt. "Dass Patientinnen und Patienten Apps auf Rezept erhalten können, ist ein wichtiger Schritt in der Digitalisierung unseres Gesundheitswesens. Der Nutzen sollte aber belegt sein", betont Mussa. Die TK sieht bei der Ausgestaltung dieses jungen, dynamisch wachsenden Versorgungsbereichs daher noch Optimierungsbedarf. Der Großteil der DiGA lege zum Start noch keine Studie zum Nutzennachweis vor. Die Apps werden zunächst für ein Jahr zur Erprobung in das Verzeichnis erstattungsfähiger DiGA aufgenommen. "Zwei Drittel der bisher erhältlichen Apps konnte die Wirksamkeit der DiGA innerhalb des ersten Jahres nicht nachweisen. Einigen Herstellern gelang dies auch nicht während einer verlängerten Erprobungsphase", erklärt die TK-Leiterin und bezieht sich dabei auf den aktuellen DiGA-Report der Kasse.

Hersteller legen Preise frei fest

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Apps, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und zugelassen wurden. Lag der Durchschnittspreis für eine DiGA im Jahr 2020 noch bei 418 Euro, waren es 2023 bereits 628 Euro. "Es kann nicht sein, dass die Hersteller die Preise im ersten Erstattungsjahr frei festlegen können. Mit der derzeitigen Regelung bezahlt die Versichertengemeinschaft immer mehr Geld für Anwendungen, die möglicherweise nutzlos sind", gibt Mussa zu bedenken. Falls eine DiGA letztendlich scheitere, erhielten die Kassen zwar theoretisch zurück, was sie an zu hohen Preisen über das Probejahr hinaus gezahlt hätten. Haben die App-Anbieter keine Rücklagen gebildet, blieben die Kassen aber auf einem Teil der Rückforderungen sitzen. Allein die aufgrund von Insolvenzen offenen Rückzahlungen belaufen sich auf mittlerweile 2,6 Millionen Euro zulasten der TK. Das ergaben weitere Auswertungen für den aktuellen DiGA-Report.
 

Hintergrund

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten ausschließlich für Apps, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft wurden und im DiGA-Verzeichnis des BfArM gelistet sind. Der von der Techniker Krankenkasse (TK), dem Forschungsinstitut Vandage und der Universität Bielefeld gemeinsam herausgegebene DiGA-Report ist unter tk.de abrufbar.