Apps auf Rezept können helfen, aber die Qualität muss stimmen
Pressemitteilung aus Hessen
Frankfurt am Main, 4. Juni 2024. Seit dreieinhalb Jahren können ärztliche und psychotherapeutische Praxen ihren Patientinnen und Patienten Apps auf Rezept verordnen. Bis Ende 2023 haben Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK) aus Hessen lediglich 11.170 Freischaltcodes eingelöst, mit denen sie diese Apps aktivieren können. Das teilt die TK in Hessen mit und bezieht sich auf den aktuellen DiGA-Report der TK.
Hessen liegt mit einer Nutzungsquote von 7,2 Freischaltcodes pro 1.000 TK-Versicherten im bundesweiten Vergleich etwa im Mittelfeld. Berlin zählt mit 9,1 die meisten und das Saarland mit 4,8 die wenigsten Freischaltcodes auf 1.000 TK-Versicherte. Bundesweit haben lediglich zwölf Prozent aller Ärztinnen und Ärzte bis Ende Juni 2023 Rezepte für DiGA ausgestellt. Der Report zeigt, dass die Apps in den Arztpraxen noch nicht flächendeckend angekommen sind.
DiGA sind sinnvolle Ergänzung
"Dass Patientinnen und Patienten Apps auf Rezept erhalten können, ist ein wichtiger Schritt in der Digitalisierung unseres Gesundheitswesens. Digitale Gesundheitsanwendungen können Patientinnen und Patienten helfen, den Verlauf ihrer Erkrankung im Blick zu behalten und zu begleiten. Dabei kommt es allerdings auf die Qualität an, also dass ein nachweisbarer Nutzen da ist", sagt Dr. Barbara Voß, Leiterin der Landesvertretung der Techniker Krankenkasse in Hessen. Die TK sieht bei der Ausgestaltung dieses jungen, dynamisch wachsenden Versorgungsbereichs daher noch Optimierungsbedarf. "DiGA können ein wichtiger Teil der Versorgung sein. Der niedrigschwellige Zugang der Hersteller zum System führt aber nicht zum Erfolg, wenn der Nutzen vieler Apps nicht eindeutig belegt werden kann", so Voß.
Der Großteil der DiGA legt zum Start noch keine Studie zum Nutzennachweis vor. Die Apps werden zunächst für ein Jahr zur Erprobung aufgenommen. Zwei Drittel der bisher erhältlichen Apps konnte die Wirksamkeit der DiGA innerhalb des ersten Jahres nicht nachweisen. Einigen Herstellern gelang dies auch nicht während einer verlängerten Erprobungsphase.
Überwiegend Frauen nutzen DiGA
Digitale Gesundheitsanwendungen können seit September 2020 verordnet werden. Krankenkassen übernehmen die Kosten für Apps, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und zugelassen wurden. Aktuell wurden 57 dieser Apps auf Rezept vorläufig oder dauerhaft in dieser Liste aufgenommen. In den vergangenen dreieinhalb Jahren, seit denen die DiGA zur Gesundheitsversorgung gehören, wurden TK-Versicherten am häufigsten Apps für die mentale Gesundheit, gegen Übergewicht und Diabetes sowie gegen Rücken- und Knieschmerzen verschrieben. Mehr als zwei Drittel (67,5 Prozent) der Nutzer sind Frauen. Den größten Teil der Verordnungen (67,8 Prozent) erhalten Versicherte zwischen 30 und 60 Jahren. Das Durchschnittsalter der DiGA- Nutzerinnen und -Nutzer liegt bei 45 Jahren.
Hintergrund
Die gesetzlichen Krankenassen erstatten die Kosten ausschließlich für Apps, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft wurden und im DiGA-Verzeichnis des BfArM gelistet sind. Der von der Techniker Krankenkasse (TK), dem Forschungsinstitut Vandage und der Universität Bielefeld gemeinsam herausgegebene DiGA-Report ist unter tk.de abrufbar.