Beschäftigte, die wegen voller Erwerbsminderung Rente beziehen, zahlen Beiträge in allen Zweigen der Sozialversicherung. Ausnahme: für die Arbeitslosenversicherung fallen keine Beiträge an. Das gilt auch für den Arbeitgeber.
Weitere Details
In der Krankenversicherung gilt der ermäßigte Beitragssatz, denn diese Rentenbezieher haben keinen Anspruch auf Krankengeld.
Hinzuverdienstgrenzen beachten
Für Erwerbsminderungsrenten gelten dynamische Hinzuverdienstgrenzen .
Ausführliche Informationen zu Erwerbsminderungsrenten finden Sie bei der DRV.
Rentenbezieher beschäftigen
Weitere Informationen zur Beschäftigung von Rentnern und Pensionären finden Sie in unserem Beratungsblatt Beschäftigung von Rentnern (PDF, 322 kB) .