Es gibt mehrere Rentenarten, wie zum Beispiel Altersrenten, Erwerbsunfähigkeitsrenten oder Beamtenpensionen. Für die Rentenarten gelten unterschiedliche Bedingungen in der Sozialversicherung.
Weitere Details
Man unterscheidet zwischen folgenden Rentenarten:
- Altersrenten als Voll- oder Teilrenten, vor oder nach dem Erreichen der Altersgrenze
- Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten
- Erwerbsminderungsrenten, teilweise oder vollständig
- Pensionen für Beamte
- Hinterbliebenen- und Erziehungsrenten
Je nach Rentenart sind unterschiedliche Bedingungen in der Sozialversicherung zu beachten. Nur Hinterbliebenen- und Erziehungsrenten sind dafür irrelevant.
Informationen zu den verschiedenen Rentenarten erhalten Sie bei der Rentenversicherung.