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Altersrentner zahlen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge selbst. Sie müssen außerdem die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung selbst zahlen, bis sie die Altersgrenze zur Regelaltersrente erreichen.

Weitere Details

Diese Beiträge tragen Altersrentner selbst:

  • Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, bis sie die Altersgrenze erreicht haben
  • Den ermäßigten Beitragssatz zur Krankenversicherung, wenn sie ihre Altersrente als Vollrente erhalten. Der Beitrag ist ermäßigt, weil Vollrentner keinen Anspruch auf Krankengeld haben.
  • Den allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung, wenn sie die Altersrente als Teilrente erhalten. Diese Rentner haben auch Anspruch auf Krankengeld. 
  • Den Beitrag zur Pflegeversicherung und, wenn sie keine Kinder haben, den Zuschlag für Kinderlose. Der Zuschlag entfällt, wenn der Rentner vor 1940 geboren wurde.