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Deutschland hat mit vielen Staaten bilaterale Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Sie regeln den sozialen Schutz für Versicherte, die sich im jeweils anderen Land aufhalten. Ist von einem Abkommensstaat die Rede, ist ein solches Land gemeint. Besteht kein Abkommen, wird häufig der Begriff "vertragsloses Ausland" verwendet.