Bei Änderungen der Betriebsdaten - z.B. Adressänderung, Wechsel der Rechtsform - sind Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet, dies über eine elektronische Änderungsmitteilung zu übermitteln. Dafür verwenden Sie die Betriebsdatenpflege Ihres Entgeltabrechnungsprogramms oder eine Ausfüllhilfe wie das SV-Meldeportal.
Weitere Details
Arbeitgeber sollen möglichst wenig Aufwand damit haben, betriebliche Veränderungen mitzuteilen. Mit der einmaligen Änderungsmitteilung direkt aus dem Entgeltabrechnungsprogramm und dem Eingang der Meldung bei einer Einzugsstelle ist die gesetzliche Meldepflicht erfüllt.
Wenn Sie kein Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, können Sie dafür auch das SV-Meldeportal nutzen.
Wo finde ich weitere Infos?
Weitere Informationen zur elektronischen Betriebsdatenpflege finden Sie auf der Seite des Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit.
Das Anwenderhandbuch der Bundesagentur beschreibt genau, wie die Meldungen zu erstellen sind und wie das Verfahren funktioniert.