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DEÜV steht für Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung. In dieser Verordnung ist geregelt, wie das Meldeverfahren zwischen Arbeitgebern und den Trägern der Sozialversicherung erfolgt. Die einzelne Meldung nennt sich auch DEÜV-Meldung.

Weitere Details

Den genauen Wortlaut der jeweils gültigen "Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung" (DEÜV) finden Sie auf der Internetseite GKV-Datenaustausch.

Meldungen abgeben

Arbeitgeber übermitteln DEÜV-Meldungen meist mit einem zertifizierten Entgeltabrechnungsprogramm. Sie können dafür auch das SV-Meldeportal nutzen.