Für alle am 31. Dezember eines Jahres versicherungspflichtig Beschäftigten übermitteln Sie mit der folgenden Gehaltsabrechnung - spätestens zum 15. Februar des Folgejahres - eine Jahresmeldung. Die Jahresmeldung entfällt, wenn Sie bis zum Jahreswechsel bereits eine Unterbrechung oder eine Abmeldung übermittelt haben.