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Im Datenbaustein DBBV muss ein Verwendungszweck angegeben werden. Dieser darf jedoch keine personenbezogenen Daten enthalten, um das Sozialgeheimnis zu wahren.

Weitere Details

Bei Erstattungsanträgen zur Entgeltfortzahlung müssen Unternehmen aufpassen: Werden bei der maschinellen Übermittlung von Daten personenbezogene Angaben im Verwendungszweck hinterlegt, verstößt dies gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen.

Der Verwendungszweck ist ein Freitextfeld im Datenbaustein DBBV. Der Text, der hier eingegeben wird, erscheint später als Verwendungszweck auf dem Kontoauszug. Daher dürfen dort keine sensiblen persönlichen Daten eingetragen werden, denn dies würde einen Verstoß gegen die DSGVO bedeuten.

Zu den personenbezogenen Daten zählen:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Rentenversicherungsnummer
  • Personalnummer
  • Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit etc.