Als Arbeitgeber zahlen Sie die Hälfte des Beitrags als Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Dabei fällt maximal der Höchstzuschuss an den Sie auch freiwillig gesetzlich krankenversicherten Mitarbeitenden zahlen würden. 2025 sind das maximal 471,32 Euro pro Monat (2024: maximal 421,77 Euro pro Monat).
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Wichtig zu wissen
Enthält die private Krankenversicherung Leistungen, die nicht denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen, bleibt dieser Teil für die Berechnung des Beitragszuschusses unberücksichtigt.
Wenn Sie mehr zahlen als gesetzlich gefordert
Wenn Sie einen höheren Beitragszuschuss zahlen als gesetzlich gefordert - zum Beispiel, indem Sie auch den Arbeitnehmerbeitrag übernehmen -, gilt das als Arbeitsentgelt.
Das bedeutet: Der Arbeitnehmer muss diese zusätzlichen Zahlungen versteuern. Außerdem fallen Beiträge zur Sozialversicherung an, sofern die Beitragsbemessungsgrenzen nicht schon überschritten wurden.