Den Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung erhalten nur Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) krankenversicherungsfrei sind.
Weitere Details
Beschäftigte, die aus anderen Gründen versicherungsfrei sind, erhalten den Zuschuss nicht.
Daher müssen Sie zum Beispiel keinen Zuschuss zahlen an
- Arbeitnehmer, die hauptberuflich selbstständig sind (und z. B. in Teilzeit nebenbei angestellt),
- Beamte,
- Soldaten oder
- Pensionäre mit einer Nebenbeschäftigung.
Mehr zum Beitragszuschuss finden Sie bei TK-Lex .