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Für viele krankenversicherungsfreie Beschäftigte muss der Arbeitgeber einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung zahlen - aber nicht für alle. Wenn Beschäftigte zum Beispiel wegen einer längeren Krankheit Krankengeld erhalten oder wenn unbezahlter Urlaub genommen wird, brauchen Sie den Zuschuss nicht zu zahlen.

Weitere Details

Für den Beitragszuschuss ist es unerheblich, ob die Mitarbeitenden gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Der Zuschuss fällt nur für Zeiten an, für die Sie Ihren Beschäftigten Entgelt zahlen müssen. 

Mehr zum  Beitragszuschuss  finden Sie bei TK-Lex.