Den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer privat versichert und in der gesetzlichen Krankenversicherung "krankenversicherungsfrei" oder von der Krankenversicherungspflicht ausgeschlossen ist. Außerdem müssen drei weitere Voraussetzungen erfüllt sein.
Weitere Details
Diese drei Voraussetzungen müssen nach § 257 SGB V außerdem erfüllt sein:
Voraussetzung 1: Versicherungsbescheinigung
Dem Arbeitgeber muss eine Bescheinigung des Versicherungsunternehmens vorliegen, in der die zuständige Aufsichtsbehörde bestätigt, dass die Versicherung den gesetzlich geforderten Voraussetzungen entspricht. Die Bestätigung muss alle drei Jahre erneuert werden.
Voraussetzung 2: Versicherungsleistungen
Die Leistungen müssen denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Es ist dabei unerheblich, ob der Mitarbeiter mit seiner Versicherung eine höhere Selbstbeteiligung oder Leistungsausschlüsse für bestimmte Krankheiten vereinbart hat.
Voraussetzung 3: Familienangehörige
Auch die Familienangehörigen müssen mit solchen Leistungsansprüchen privat krankenversichert sein.
Mehr zu Beitragszuschüssen
Ausführliche Informationen zu Beitragszuschüssen finden Sie bei TK-Lex.
Unser Tipp:
Mit unserem
Rechner
können Sie das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt ermitteln.