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Den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer privat versichert und in der gesetzlichen Krankenversicherung "krankenversicherungsfrei" oder von der Krankenversicherungspflicht ausgeschlossen ist. Außerdem müssen drei weitere Voraussetzungen erfüllt sein.

Weitere Details

Diese drei Voraussetzungen müssen nach  § 257 SGB V  außerdem erfüllt sein:

Voraussetzung 1: Versicherungsbescheinigung

Dem Arbeitgeber muss eine Bescheinigung des Versicherungsunternehmens vorliegen, in der die zuständige Aufsichtsbehörde bestätigt, dass die Versicherung den gesetzlich geforderten Voraussetzungen entspricht. Die Bestätigung muss alle drei Jahre erneuert werden.

Voraussetzung 2: Versicherungsleistungen

Die Leistungen müssen denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Es ist dabei unerheblich, ob der Mitarbeiter mit seiner Versicherung eine höhere Selbstbeteiligung oder Leistungsausschlüsse für bestimmte Krankheiten vereinbart hat. 

Voraussetzung 3: Familienangehörige

Auch die Familienangehörigen müssen mit solchen Leistungsansprüchen privat krankenversichert sein.

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Ausführliche Informationen zu Beitragszuschüssen finden Sie bei TK-Lex.

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