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Ob sich Beschäftigte pflichtig oder freiwillig krankenversichern können, hängt vor allem davon ab: Ob das regelmäßige Brutto-Arbeitsentgelt unter oder über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt. 2025 beträgt die allgemeine JAEG​​​​​​ 73.800 Euro und die besondere JAEG 66.150 Euro. 2024 sind es 69.300 Euro bzw. 62.100 Euro.

Weitere Details

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird auch Versicherungspflichtgrenze genannt. Die Grenzen für 2025 und der vergangenen Jahre finden Sie in der Übersicht:

Jährliche Werte in EUR
JahrAllgemeine JAEG / VersicherungspflichtgrenzeBesondere JAEG / Versicherungspflichtgrenze
202573.800 EUR66.150 EUR
202469.300 EUR62.100 EUR
202366.600 EUR59.850 EUR

Warum gibt es eine besondere JAEG für privat Versicherte?

Bis zum 31. Dezember 2002 waren Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze noch gleich hoch. Zum 1. Januar 2003 wurde die Versicherungspflichtgrenze erhöht und von der Beitragsbemessungsgrenze getrennt. 

Dadurch wären 2003 einige privat versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versicherungspflichtig geworden - also alle, die mit ihrem Einkommen über der alten, aber unter der neuen Versicherungspflichtgrenze lagen. Für alle Beschäftigten, die am 31. Dezember 2002 privat krankenversichert waren, gilt daher seit 2003 als eine Art Bestandsschutz die besondere Versicherungspflichtgrenze. 

Wichtig: Nachweis über private Versicherung zu den Lohnunterlagen

Haben Sie Beschäftigte, für die die besondere Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung gilt? Dann müssen Sie bei den Lohnunterlagen nachweisen, dass sie am 31. Dezember 2002 privat krankenversichert waren.

Mehr Infos

  • Für den schnellen Überblick: Weitere Infos zur Krankenversicherungspflicht und -freiheit finden Sie in unserer FAQ-Übersicht .
  • Praktische Beispiele und ausführliche Infos: Möchten Sie wissen, was auf das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt (JAE) angerechnet wird und wann Sie das JAE vorausschauend berechnen müssen? Oder was Sie beim Über- oder Unterschreiten des JAE machen müssen? Dann hilft Ihnen unserer Beratungsblatt zum Thema Beratungsblatt Krankenversicherungsfreiheit (PDF, 230 kB) .