Ob sich Beschäftigte pflichtig oder freiwillig krankenversichern können, hängt vor allem davon ab: Ob das regelmäßige Brutto-Arbeitsentgelt unter oder über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt. 2024 beträgt die allgemeine JAEG 69.300 EUR und die besondere JAEG 62.100 EUR jährlich. 2023 waren es 66.600 EUR bzw. 59.850 EUR jährlich.
Weitere Details
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird auch Versicherungspflichtgrenze genannt. Die Grenzen für 2024 und der vergangenen Jahre finden Sie in der Übersicht:
Jahr | Allgemeine JAEG / Versicherungspflichtgrenze | Besondere JAEG / Versicherungspflichtgrenze |
---|---|---|
2024 | 69.300,00 | 62.100,00 |
2023 | 66.600,00 | 59.850,00 |
2022 | 64.350,00 | 58.050,00 |
Warum gibt es eine besondere JAEG für privat Versicherte?
Bis zum 31. Dezember 2002 waren Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze noch gleich hoch. Zum 1. Januar 2003 wurde die Versicherungspflichtgrenze erhöht und von der Beitragsbemessungsgrenze getrennt.
Dadurch wären 2003 einige privat versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versicherungspflichtig geworden - also alle, die mit ihrem Einkommen über der alten, aber unter der neuen Versicherungspflichtgrenze lagen. Für alle Beschäftigten, die am 31. Dezember 2002 privat krankenversichert waren, gilt daher seit 2003 als eine Art Bestandsschutz die besondere Versicherungspflichtgrenze.
Wichtig: Nachweis über private Versicherung zu den Lohnunterlagen
Haben Sie Beschäftigte, für die die besondere Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung gilt? Dann müssen Sie bei den Lohnunterlagen nachweisen, dass sie am 31. Dezember 2002 privat krankenversichert waren.
Mehr Infos
- Für den schnellen Überblick: Weitere Infos zur Krankenversicherungspflicht und -freiheit finden Sie in unserer FAQ .
- Praktische Beispiele und ausführliche Infos: Möchten Sie wissen, was auf das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt (JAE) angerechnet wird und wann Sie das JAE vorausschauend berechnen müssen? Oder was Sie beim Über- oder Unterschreiten des JAE machen müssen? Dann hilft Ihnen unserer Beratungsblatt zum Thema Beratungsblatt Krankenversicherungsfreiheit (PDF, 230 kB) .