Als Arbeitgeber müssen Sie bei einer Lohnpfändung das zu pfändende Einkommen Ihrer Beschäftigten ausrechnen. Hierbei ist die sogenannte Pfändungsfreigrenze wichtig, die der Gesetzgeber festlegt.
Weitere Details
Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag/die Pfändungsfreigrenze?
Der unpfändbare Grundbetrag (Pfändungsfreigrenze) pro Monat
Zeitraum | Unpfändbarer Grundbetrag |
---|---|
01.07.2024 - 30.06.2025 | 1.491,75 EUR |
01.07.2023 - 30.06.2024 | 1.402,28 EUR |
Die Beträge beziehen sich auf das Nettoeinkommen der betroffenen Person. Unterhaltspflichten werden dabei berücksichtigt: Je nach Anzahl unterhaltsberechtigter Personen erhöht sich der Pfändungsfreibetrag.
Praktische Links: Aktuelle und neue Pfändungsfreigrenzen
In den Tabellen zu den Pfändungsfreigrenzen sehen Sie alle pfändbaren Beträge je nach Anzahl der Personen, für die eine Unterhaltspflicht besteht - aufgelistet nach dem monatlichen, wöchentlichen und täglichen Nettolohn:
Pfändungsfreigrenzen 2024 (1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025)
Pfändungsfreigrenzen 2023 (1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024)
Was ist die Pfändungsfreigrenze oder der Pfändungsfreibetrag?
Beschäftigte, die Schuldner geworden sind, haben Anspruch auf einen Freibetrag des Nettoeinkommens, der nicht gepfändet werden darf. Dadurch sollen die verschuldeten Beschäftigten weiterhin ihre Existenz sichern und laufende Kosten bezahlen können (z. B. Miete, Essen und Strom). Durch weitere im Haushalt lebende Personen steigt der Freibetrag der Beschäftigten.
Wofür brauchen Arbeitgeber die Pfändungsfreigrenze?
Als Arbeitgeber müssen Sie bei einer Lohnpfändung das zu pfändende Einkommen Ihrer Beschäftigten ausrechnen. Dafür ist die sogenannte Pfändungsfreigrenze wichtig, die der Gesetzgeber festlegt.
Beträge, die über der Freigrenze liegen, werden in Teilen gepfändet. Ab einem bestimmten Höchstbetrag ist das gesamte über der Freigrenze liegende Einkommen zu pfänden - egal, wie viele unterhaltspflichtige Personen im Haushalt leben.
Pfändungsschutzregeln und weitere Sonderfälle
Bestimmte Einkommensbestandteile sind der Pfändung nicht oder nur bedingt unterworfen. Dazu zählen zum Beispiel Aufwandsentschädigungen, Gefahrenzulagen, Erziehungsgelder sowie unterschiedliche Formen von Renten und Unterstützungsleistungen ( §§ 850a, 850b ZPO ).
Im Fall der Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen gelten ebenfalls Sonderregelungen. Hier gelten die veröffentlichten Pfändungsfreigrenzen nicht. Im Fall der Zwangsvollstreckung verbleibt der Schuldnerin oder dem Schuldner unter Umständen ein deutlich niedrigerer Betrag ( § 850d ZPO ).
Wann ist eine Lohnpfändung rechtmäßig/gerechtfertigt?
Voraussetzung für eine Lohnpfändung ist, dass Sie als Arbeitgeber einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erhalten haben. Diesen muss Ihnen die Gläubigerin bzw. der Gläubiger über einen Gerichtsvollzieher förmlich zugestellt haben. Als Arbeitgeber gelten Sie dann als Drittschuldner.
Was mache ich, wenn ich einen Pfändungsbeschluss für Mitarbeitende erhalte?
Nach Erhalt des Pfändungsbeschlusses haben Sie zwei Wochen Zeit, der Gläubigerin bzw. dem Gläubiger mitzuteilen, ob und inwieweit Sie die Pfändung anerkennen und inwieweit bereits andere Gläubiger den Lohn gepfändet haben.
Reagieren Sie nicht, kann die Gläubigerin bzw. der Gläubiger Sie verklagen. Außerdem machen Sie sich schadensersatzpflichtig, wenn Sie weiterhin den vollen Lohn an Ihre Arbeitnehmerin bzw. Ihren Arbeitnehmer auszahlen.
Die Kosten, die Ihnen durch die Bearbeitung der Lohnpfändung entstehen, müssen Sie selbst tragen. Sie haben keinen Erstattungsanspruch gegen Ihre Arbeitnehmerin bzw. Ihren Arbeitnehmer. Die Lohnpfändung kann auch kein Grund sein, diese Arbeitnehmerin bzw. diesen Arbeitnehmer zu kündigen.
Mehr Infos
In TK-Lex finden Sie darüber hinaus eine Übersicht mit den wichtigsten Infos zum Thema Lohn- und Gehaltspfändung .