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Wie hoch die Beiträge zur Sozialversicherung ausfallen, richtet sich nach dem Gehalt des oder der Versicherten. Wenn das Arbeitsentgelt jedoch eine bestimmte Grenze überschreitet, wird es nur bis zu dieser Höhe berücksichtigt. Diese Grenze nennt man Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Die Grenzwerte gelten pro Sozialversicherungszweig und werden jährlich angepasst.