Minijobs, Übergangsbereich und Mindestlohn 2025
2025 wird der Mindestlohn erneut angehoben. Das hat auch Auswirkungen auf die Verdienstgrenzen für Minijobs und den Übergangsbereich.
Die Unabhängige Mindestlohnkommission berät sich alle zwei Jahre und schlägt dann der Bundesregierung die neuen Mindestlohnwerte vor. So ist sieht es das Mindestlohngesetz vor.
Dabei orientiert sich die Kommission an der Entwicklung der Tariflöhne in Deutschland. Die Bundesregierung prüft den Vorschlag und macht ihn in der Regel per Verordnung verbindlich.
Für 2024 wurde bereits eine Steigerung auf 12,41 Euro pro Stunde beschlossen. 2025 wird der Mindestlohn erneut angehoben - auf 12,82 Euro pro Stunde.
Gemäß den Geringfügigkeits-Richtlinien vom 14.12.2023 hat das auch Auswirkungen auf Minijobs und Jobs im Übergangsbereich:
- Die Verdienstgrenze für Minijobs wird 2025 angehoben auf 556 Euro pro Monat. 2024 liegt die Grenze bei 538 Euro monatlich.
- Der Übergangsbereich (für sogenannte Midijobs) liegt demnach 2025 bei 556,01 Euro bis 2.000 Euro. Für 2024 gilt der Übergangsbereich von 538,01 Euro bis 2.000 Euro.
Hier können Sie die Richtlinien nachlesen: Geringfügigkeits-Richtlinien vom 14.12.2023 (PDF, 1.3 MB, nicht barrierefrei)
Was ist, wenn die Minijob-Grenze überschritten wird?
Wird die Minijob-Verdienstgrenze überschritten, ist dies nicht mehr eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Dabei kommt es nicht auf die tatsächliche Zahlung, sondern auf den Entgeltanspruch des Beschäftigten an - das sogenannte Entstehungsprinzip.
Von diesem Zeitpunkt an handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Arbeitgeber müssen dann entsprechende Ummeldungen im Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) erstellen.
Monatliche Arbeitszeit und Minijob
Damit Minijobber nicht mehr als die Geringfügigkeitsgrenze verdienen, können sie durch den Mindestlohn nicht unbegrenzt viele Stunden pro Monat arbeiten. 2024 liegt die maximale monatliche Arbeitszeit bei 43,35 Stunden (538 Euro geteilt durch 12,41 Euro Mindestlohn). 2025 wird sie sich leicht erhöhen: Dann liegt die maximale monatliche Arbeitszeit bei 43,37 (556 Euro geteilt durch 12,82 Euro Mindestlohn).
Übrigens: Wer weniger als den Mindestlohn zahlt, dem drohen nicht nur bis zu 500.000 Euro Bußgeld, sondern auch die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Mindestlohnrechner & Co.
Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) finden Sie Arbeitshilfen wie einen Mindestlohn-Rechner, Hinweise zur Arbeitszeiterfassung bei Minijobbern oder Infomaterialien für Arbeitgeber.
Mehr zu Minijobs und Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijobs) finden Sie in unseren FAQ.
Unser Online-Lexikon TK-Lex bietet Ihnen umfangreiche Informationen: