Für die Berechnung der Bestandschutzfälle bis Ende 2023 nutzen Sie den Faktor für den Übergangsbereich (FÜ). Unten erklären wir, wie Sie vorgehen.
Weitere Details
Die Bestandsschutzregelung ist seit 1. Januar 2024 ausgelaufen.
Wieso gab es eine Bestandsschutzregelung?
Zum 1. Oktober 2022 wurde die Minijobgrenze von 450 Euro auf 520 Euro angehoben. Damit galten Beschäftigte, die über der alten (450 Euro) und unter der neuen (520 Euro) Minijobgrenze lagen, eigentlich nicht mehr als Beschäftigte im Übergangsbereich, sondern als Minijobber.
Deswegen trat für alle Beschäftigten, die schon vor dem 1. Oktober 2022 zwischen 450,01 Euro und 520 Euro verdient haben, eine Bestandschutzregelung in Kraft. Sie galt bis Ende 2023.
Für Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unter die Bestandschutzregelung gefallen sind, nutzen Sie zur Beitragsberechnung bis zum 31. Dezember 2023 die verkürzten Formeln sowie den Faktor FÜ für 2022 oder 2023.
Zeitraum | Faktor Übergangsbereich (FÜ) |
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2023 | 0,7417 |
01.10.2022 - 31.12.2022 | 0,7509 |
Weitere Infos
Beispiele zur Berechnung finden Sie bei TK-Lex in den Übergangsregelungen für den Übergangsbereich bis Ende 2023 und in unserem Beratungsblatt Beschäftigung im Übergangsbereich (PDF, 192 kB) .