Schwankt die Höhe des Arbeitsentgelts unvorhersehbar, ermittelt man das regelmäßige Entgelt per Schätzung oder mit einer Durchschnittsberechnung. Dafür werden alle voraussichtlichen Bezüge des kommenden Jahres zusammengerechnet und durch 12 geteilt.
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Bei einem Arbeitnehmer, der seit einem Jahr oder länger beschäftigt ist, gehen Sie von dem im Vorjahr erzielten Arbeitsentgelt aus. Bei neu eingestellten Arbeitnehmern können Sie von der Vergütung eines vergleichbaren Arbeitnehmers ausgehen.
Für die Durchschnittsberechnung werden alle voraussichtlichen Bezüge des kommenden Jahres zusammengerechnet. Das Ergebnis teilt man durch zwölf - daraus ergibt sich dann der monatliche Durchschnittswert.
Im Rahmen einer Schätzung ist es auch zulässig, bei der Jahresprognose die Einhaltung der Obergrenze von 2.000 Euro (seit 1. Januar 2023) monatlich zu unterstellen. Das zu erwartende Arbeitsentgelt muss nicht für die einzelnen Monate im Vorfeld festgelegt werden. Stellt sich später heraus, dass die Schätzung nicht richtig war, bleibt die versicherungsrechtliche Beurteilung für die Vergangenheit bestehen. Eine Korrektur erfolgt nur für die Zukunft.