Können Beschäftigte im Ausland gesundheitliche Vorsorge-Maßnahmen in Anspruch nehmen?
Muss die Krebs- oder Zahnvorsorge ausfallen, wenn Sie Beschäftigte für eine längere Zeit ins Ausland schicken? Ein Überblick.
Grundsätzlich sind Sie als Arbeitgeber für das gesundheitliche Wohl Ihrer Beschäftigten im Ausland verantwortlich. Bei notwendigen Behandlungen wie bei Krankheitsfällen oder Unfällen übernehmen Sie daher die entstandenen Kosten.
Was für Vorsorge-Untersuchungen im Ausland gilt
Können Ihre Beschäftigten diese Leistungen auch im Ausland in Anspruch nehmen?
Die Antwort lautet: Ja.
Allerdings ist dies von verschiedenen Faktoren und einer guten Vorbereitung abhängig. Checken Sie daher am besten vor der Entsendung folgende Punkte:
- Arbeitsvertragliche Regelungen: Prüfen Sie, ob im Arbeitsvertrag oder in der betrieblichen Vereinbarung festgelegt ist, ob und in welchem Umfang Beschäftigte im Ausland Vorsorge-Untersuchungen wahrnehmen können.
- Sozialversicherungspflicht im Ausland: Bei Entsendungen, die unter die Sozialversicherungspflicht des Heimatlandes fallen, können die gleichen Vorsorgeleistungen wie im Heimatland gelten.
- Zusätzlicher Versicherungsschutz: Stellen Sie sicher, dass die Krankenversicherung der Beschäftigten auch im Ausland gilt und die Kosten für Vorsorgemaßnahmen abdeckt. In einigen Fällen sind zusätzliche Auslandskrankenversicherungen erforderlich.
- Landesspezifische Gesundheitsvorsorge: Je nach Aufenthaltsland können andere Vorsorge-Untersuchungen oder -Empfehlungen relevant sein. Informieren Sie Ihre Beschäftigten darüber und weisen Sie daraufhin, im Bedarfsfall diese Maßnahmen vor Ort durchführen zu lassen.
- Kostenübernahme: Die Kostenübernahme kann je nach Unternehmensrichtlinie, Krankenversicherung des Beschäftigten und den spezifischen Bedingungen im Arbeitsvertrag variieren.
Tipp: In unserem Artikel "Die wichtigsten 10 Punkte: Was gehört in einen Entsendevertrag?" haben wir für Arbeitgeber zusammengefasst, was außerdem noch im Entsendevertrag stehen sollte.
Welche Vorsorgemaßnahmen übernimmt die Krankenversicherung in Deutschland?
In Deutschland werden folgende Leistungen von der Krankenkasse übernommen:
- Gesundheits-Check-up
- Verschiedene Krebsvorsorgeuntersuchungen
- HPV-Test und zytologische Untersuchung bei Gynäkologinnen und Gynäkologen
- Zahnkontrolluntersuchung, Zahnsteinentfernung und Parodontitis-Früherkennung
- Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft