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Bei Entsendungen in tropische oder subtropische Gebiete sowie Hochgebirge oder Subpolar- und Polargebiete ist vorab eine arbeitsmedizinische Untersuchung Pflicht. Diese ist auch als Tropenuntersuchung oder G35-Untersuchung bekannt. 

Was steckt eigentlich hinter dem G?

Von 1971 bis 2022 nummerierte der Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die Grundsätze (G) durch, wodurch die Untersuchung zu ihrem Namen kam. Im August 2022 wurden die Grundsätze von den DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen ersetzt. 

Nun läuft die Untersuchung unter der Kurzbezeichnung E AIA.

Gefährdungsbeurteilung vor der Entsendung 

Die Vorsorge bei "Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen" ( Anhang Teil 4, Abs. 1 ArbMedVV ) fällt unter die Pflichtvorsorge, die in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge festgehalten ist ( § 4 Abs. 1 ArbMedVV ). 

Vor der Entsendung muss ein Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung ermitteln. 

Diese erfolgt anhand folgender Punkte:

  • Arbeitsplatzprofil
  • Ziel
  • Tätigkeiten
  • Erfordernisse des Umfangs der arbeitsmedizinischen Untersuchung

Ermittelt das Unternehmen eine mögliche Gefährdung durch klimatische Belastungen, muss es eine medizinische Vorsorge anbieten.

Bei einem Verstoß gegen diese Grundsätze müssen Arbeitgeber damit rechnen, sich vor der Staatsanwaltschaft rechtfertigen zu müssen - zum Beispiel bei einem Todesfall im Ausland. 

Was wird mit der arbeitsmedizinischen Untersuchung festgestellt? 

Eine Ärztin oder ein Arzt macht eine Bestandsaufnahme des Gesundheitszustandes und dokumentiert diesen vor Antritt der Entsendung. Die genaue körperliche Untersuchung stellt sicher, dass den Mitarbeitenden der Auslandsaufenthalt nicht schadet oder sich die Person dort keinen unnötigen Risiken aussetzt.

Wie oft muss die Untersuchung erfolgen?

  • In der Regel erfolgt eine Vorsorgeuntersuchung einmal vor Antritt der Tätigkeit und ist dann maximal 2 Jahre gültig. 
  • Fahren Ihre Beschäftigten im Jahr mehrmals über 3 Monate in gesundheitlich bedenkliche Regionen? Dann muss die Vorsorgeuntersuchung nur vor der ersten Reise erfolgen. 
  • Nach der Rückkehr steht eine nachsorgende Vorsorgeuntersuchung an, die maximal 36 Monate nach Rückkehr durchgeführt werden muss.

Wozu ist die arbeitsmedizinische Untersuchung wichtig?

Die Untersuchung wird besonders dann wichtig, wenn Mitarbeitende in den Regionen mit klimatischen Belastungen schwer erkranken und daraus medizinische Folgeschäden entstehen. 

In diesem Fall sorgt die arbeitsmedizinische Untersuchung für Transparenz: Bestanden die Beschwerden schon vor dem Auslandseinsatz oder nicht? Dies ist vor allem für die Anerkennung als Berufserkrankung entscheidend.

Das bedeutet: Diese spezielle Vorsorgeuntersuchung schützt nicht nur Mitarbeitende vor gesundheitlichen Risiken, sondern auch Arbeitergeber vor eventuellen Entschädigungen.

Wer führt die Untersuchung durch?

In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ( ARbMEDVV ) ist geregelt, wer die "G35-Untersuchung" durchführen darf: nur Ärztinnen und Ärzte, die die Zusatzbezeichnung zur Tropenmedizin führen.

Was wird bei der "G35-Untersuchung" genau untersucht? 

Die arbeitsmedizinische Vorsorge"G35-Verordnung" erfolgt in mehreren Abschnitten, die alle dokumentiert werden: 

  • Zunächst erfolgt eine Beratung, in der Mediziner:innen über besondere klimatische und gesundheitliche Belastungen sowie die hygienische Situation vor Ort aufklären.
  • Mediziner:innen weisen auf erforderliche Impfprophylaxe oder andere Schutzmaßahmen hin, wie z. B. Malaria-Schutz.
  • Besonderheiten im Reiseland werden besprochen (z. B. eine schlechte ärztliche Versorgung vor Ort oder das Auftreten von besonderen Infektionskrankheiten wie Cholera).
  • Nach der Beratung erfolgt die Erstuntersuchung.
  • Es können zur Erstuntersuchung noch weitere spezifische Ergänzungsuntersuchungen notwendig werden (z. B. Tests auf Antikörper gegen gängige Tropenkrankheiten). 
  • Ist der Einsatz im Ausland beendet, müssen die Mitarbeitenden wieder zum Gesundheitscheck. Dieser sollte innerhalb eines Jahres maximal jedoch bis zu 36 Monate nach Beendigung der Tätigkeit erfolgen.
  • Die Nachuntersuchung sollte sofort nach Rückkehr erfolgen, z. B. wenn die reisende Person über anhaltendes hohes Fieber klagt.

Wer bezahlt die arbeitsmedizinische Untersuchung?

Die Kosten für die arbeitsmedizinische Vorsorge muss immer das Unternehmen tragen. Das ist im Arbeitsschutzgesetz (§ 3 Abs. 3) festgeschrieben. Notwendige Schutzimpfungen dürfen Mitarbeitenden demnach nicht in Rechnung gestellt werden.

Gut zu wissen

Das Auswärtige Amt informiert zusätzlich aktuell über weltweit geltende reisemedizinische Hinweise sowie über Fragen zur Sicherheit.