Frankreich
Als Angehörige der EU- und EWR-Mitgliedsstaaten können deutsche Arbeitnehmer in Frankreich einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Bei Entsendungen sind für deutsche Arbeitgeber etwaige Meldepflichten zu beachten.
Sozialversicherung
Entsenden Sie einen Mitarbeiter in ein Land, in dem die A1-Bescheinigung vorgelegt werden muss, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind.
Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, muss der Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal .
Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) finden Sie die "Merkblätter Arbeiten in ..." - mit länderspezifischen Informationen zur Sozialversicherung: Klicken Sie dort ins Suchfeld und wählen das gewünschte Land aus.
Darüber hinaus haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung für Sie zusammengestellt.
Seit 1. Juli 2023: Neues Rahmenübereinkommen für Grenzgänger im Homeoffice
Bis 30. Juni 2023 galt eine pandemiebedingte Sonderregelung für Grenzgänger, die im Homeoffice arbeiten. Seit 1. Juli 2023 gibt es ein neues Rahmenübereinkommen. Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel:
Meldepflichten
Frankreich hat umfangreiche Meldepflichten für ausländische Dienstleister eingeführt. Vor Beginn eines grenzüberschreitenden Einsatzes in Frankreich muss das Unternehmen eine Online-Meldung über die Seite SIPSI vornehmen. Außerdem muss für die Dauer der Entsendung ein Vertreter in Frankreich benannt werden, der die Verbindung zu den Kontrollbeamten gewährleistet. Verstöße gegen die Meldepflicht werden mit Bußgeldern geahndet.
Betriebe, die regelmäßig in Frankreich tätig sind, können bei der regionalen Aufsichtsbehörde für bis zu ein Jahr lang die Einhaltung aller Verpflichtungen vereinbaren und damit den Aufwand einzelner Meldungen reduzieren.
Sind Mitarbeitende zum Beispiel auf Messen im Auftrag des Unternehmens in Frankreich unterwegs, entfallen die Meldepflicht sowie die Pflicht zur Benennung eines Vertreters in Frankreich.
Für Firmen, die regelmäßig nach Frankreich entsenden, hat Germany Trade and Invest (GTAI) ein überarbeitetes Dossier "Dienstleistungen erbringen in Frankreich" veröffentlicht. Ob Registrierung, Arbeitsverträge, Aufbewahrungspflichten oder Sanktionen: Im Bericht hat GTAI alle wichtigen Informationen zusammengetragen, die Unternehmen insbesondere bei der Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich helfen können.
Die französische Regierung informiert deutsche Arbeitgeber in einem umfangreichen Frage- und Antworten-Katalog in deutscher Sprache.
Reise- und Sicherheitsinformationen
Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitsbedingungen auf dem Laufenden. Geben Sie dort einfach das gewünschte Entsendeland in das Suchfeld ein.