Frankreich
Als Angehörige der EU- und EWR-Mitgliedsstaaten können deutsche Arbeitnehmer in Frankreich einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Bei Entsendungen sind für deutsche Arbeitgeber etwaige Meldepflichten zu beachten.
Sozialversicherung
Entsenden Sie Mitarbeitende in ein Land, in dem die A1-Bescheinigung vorgelegt werden muss, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind.
Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, müssen Sie als Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal .
Weitere wichtige Hinweise erhalten Sie bei der DVKA in den "Länderspezifischen Informationen" zum gewünschten Land.
Darüber hinaus haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung für Sie zusammengestellt.
A1-Bescheinigung für Grenzgänger
Bisher war für das A1-Verfahren ein Antrag in Papierform oder als PDF notwendig. Inzwischen erfolgt das Verfahren für Grenzgänger:innen jedoch nur noch elektronisch.
Seit Januar 2025 gibt es hierzu ergänzende Regelungen. Mehr dazu finden Sie in unserer FAQ Wie beantragen Sie oder Ihre Grenzgänger:innen eine A1-Bescheinigung?
Rahmenübereinkommen für Grenzgänger:innen im Home-Office
Seit 1. Juli 2023 gibt es ein neues Rahmenübereinkommen. Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel:
Meldepflichten
Frankreich hat umfangreiche Meldepflichten für ausländische Dienstleister eingeführt. Vor Beginn eines grenzüberschreitenden Einsatzes in Frankreich muss das Unternehmen eine Online-Meldung über die Seite SIPSI vornehmen. Außerdem muss für die Dauer der Entsendung ein Vertreter in Frankreich benannt werden, der die Verbindung zu den Kontrollbeamten gewährleistet. Verstöße gegen die Meldepflicht werden mit Bußgeldern geahndet.
Betriebe, die regelmäßig in Frankreich tätig sind, können bei der regionalen Aufsichtsbehörde für bis zu ein Jahr lang die Einhaltung aller Verpflichtungen vereinbaren und damit den Aufwand einzelner Meldungen reduzieren.
Sind Mitarbeitende zum Beispiel auf Messen im Auftrag des Unternehmens in Frankreich unterwegs, entfallen die Meldepflicht sowie die Pflicht zur Benennung eines Vertreters in Frankreich.
Für Firmen, die regelmäßig nach Frankreich entsenden, hat Germany Trade and Invest (GTAI) ein überarbeitetes Dossier "Dienstleistungen erbringen in Frankreich" veröffentlicht. Ob Registrierung, Arbeitsverträge, Aufbewahrungspflichten oder Sanktionen: Im Bericht hat GTAI alle wichtigen Informationen zusammengetragen, die Unternehmen insbesondere bei der Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich helfen können.
Die französische Regierung informiert deutsche Arbeitgeber in einem umfangreichen Frage- und Antworten-Katalog in deutscher Sprache.
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise auf dem Laufenden. Geben Sie dort einfach das gewünschte Entsendeland in das Suchfeld ein.