Ausländische Minijobber:innen: Wie prüfen Sie die Berufsmäßigkeit?
Bei kurzfristigen Minijobs müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass keine Berufsmäßigkeit und damit die Pflicht zur Sozialversicherung vorliegt. Wir fassen für Sie zusammen, wie Sie prüfen.
Ein kurzfristiger Minijob darf nicht länger als 3 Monate (70 Arbeitstage oder 90 Kalendertage) im Kalenderjahr dauern.
K.o.-Kriterium Berufsmäßigkeit
Neben den Beschäftigungszeiten gibt es noch ein weiteres K.-o.-Kriterium für einen versicherungsfreien kurzfristigen Minijob: Der Job darf nicht berufsmäßig sein. Dies müssen Sie als Arbeitgeber prüfen
Wichtig: Sie müssen auch Minibober:innen auch dann beurteilen, wenn Sie diese in der Vergangenheit schon einmal eingestellt hatten. Entscheidend ist, ob aktuell eine Berufsmäßigkeit besteht.
Muss die Berufsmäßigkeit immer geprüft werden?
Nein. Ob die Berufsmäßigkeit geprüft werden muss oder nicht, hängt vom Ergebnis der geprüften Beschäftigungsdauer ab.
Schritt 1: Beschäftigungsdauer prüfen
Klären Sie mit den betroffenen Mitarbeitenden, ob es noch weitere anrechenbare Beschäftigungszeiten aus dem aktuellen Kalenderjahr gab oder gibt.
Schritt 2: Prognose der Entgeltgrenze für das komplette Kalenderjahr erstellen
Zählen Sie alle zu erwartenden Arbeitsentgelte aus dem aktuellen Kalenderjahr zusammen - auch wenn in einem Rahmenvertrag mehrere Beschäftigungszeiträumen stehen oder weitere kurzfristige Beschäftigungen im Kalenderjahr bestehen oder bestanden.
Wann Sie die Berufsmäßigkeit nicht prüfen müssen - ein Beispiel
- Eine Frau soll während der Elternzeit vom 15. Mai bis zum 12. August befristet beschäftigt werden.
- Insgesamt soll sie 120 Stunden arbeiten und erhält dabei einen Stundenlohn von 15 Euro.
- Es gibt keine Vorbeschäftigungszeiten im aktuell laufenden Kalenderjahr.
Ergebnis: Diese Beschäftigung dauert insgesamt weniger als 70 Arbeitstage. Außerdem wird die Entgeltgrenze von 556 Euro im Monat nicht überschritten. Im gesamten Zeitraum (Mai, Juni, Juli und August) verdient die Frau 1.800 Euro. Das prognostizierte Entgelt für den Gesamtzeitraum liegt im Kalendermonatsdurchschnitt bei 450 Euro.
Das bedeutet: Hier muss die Berufsmäßigkeit nicht geprüft werden. Diese Beschäftigung kann einfach als kurzfristiger Minijob gemeldet werden.
Wann müssen Sie die Berufsmäßigkeit prüfen?
Immer dann, wenn die Beschäftigung länger als 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr dauert.
Was bedeutet eigentlich Berufsmäßigkeit?
Eine Beschäftigung wird dann berufsmäßig ausgeübt, wenn sie für die Mitarbeitende nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist.
Ein Job ist also berufsmäßig, wenn er dazu dient, den Lebensunterhalt zu sichern.
Berufsmäßigkeit allein durch Personenstatus
Manche Personengruppen sind durch ihren Status automatisch berufsmäßig beschäftigt - so z. B. Beschäftigungslose, die arbeitssuchend sind oder Studierende im Urlaubssemester. Damit ist ein kurzfristiger Minijob mit einem Verdienst über 538 Euro von vornherein ausgeschlossen.
Keine Berufsmäßigkeit aufgrund des Personenstatus' liegt vor, wenn ausländische Beschäftigte im Ausland einer Haupttätigkeit nachgehen (z. B einem regulären Job oder einem Studium).
Berufsmäßigkeit durch Erwerbsverhalten
Aber auch dann, wenn jemand aufgrund des Personenstatus' nicht automatisch als berufsmäßig beschäftigt gilt, kann eine Berufsmäßigkeit gegeben sein. Denn: Auch Vorbeschäftigungen müssen berücksichtigt werden.
Das heißt: Haben Beschäftigte im laufenden Kalenderjahr in vorangegangenen Beschäftigungen bereits mehr als 556 Euro monatlich verdient, zählen diese Beschäftigungszeiten mit.
Wenn die betroffene Person dann insgesamt - also inklusive der aktuellen Beschäftigung - den Zeitraum von 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen überschreitet, ist die aktuelle Beschäftigung nicht mehr kurzfristig und damit automatisch berufsmäßig.
Wie prüfen Sie die Berufsmäßigkeit?
Für die versicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung empfiehlt die Minijob-Zentrale, Beschäftigte genau zu befragen.
Schritt | Was müssen Sie machen? |
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Status festlegen | Wählen Sie den aktuellen bzw. letzten Status der Beschäftigten aus (z. B. Altersvollrentner:in, Hausfrau/-mann, Student:in). |
Beschäftigungsverhältnis einordnen: | Danach wählen Sie aus, ob die Beschäftigung aktuell ist oder nicht. |
Indizien einordnen | Prüfen Sie, ob Indizien für eine berufsmäßige Beschäftigung vorliegen. |
Ergebnis Berufsmäßigkeit erhalten | Zuletzt können Sie ablesen, ob eine Beschäftigung berufsmäßig ist. Dabei gibt es die Unterscheidung, ob die Berufsmäßigkeit im Status der Person begründet ist oder aufgrund von Vorbeschäftigungen besteht. |
Weitere Infos dazu finden Sie auf den Seiten der Minijob-Zentrale.
Praktische Arbeitshilfen und Infos
Unsere Arbeitshilfe hilft dabei, den sozialversicherungsrechtlichen Status einer kurzfristigen Beschäftigung richtig einzuschätzen.
Unsere Checkliste zeigt Ihnen, was Sie bei der Einstellung von kurzfristig Beschäftigten beachten müssen und welche Unterlagen Sie brauchen - und zwar aus lohnsteuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlicher Sicht.
- Was sozialversicherungsrechtlich für Saisonarbeitskräfte gilt, lesen Sie in Saisonarbeit: die wichtigsten SV-Regelungen .
- Die Minijob-Zentrale hat eine Arbeitshilfe zur Prüfung der Berufsmäßigkeit mit verschiedenen Fallgestaltungen herausgegeben.