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Mehr Flexibilität und Planungssicherheit bei der Entsendung von Beschäftigten nach Tschechien - das soll die Veränderung des tschechischen Arbeitsgesetzbuches deutschen Arbeitgebern bringen. Die Änderungen traten bereits am 1. August 2024 in Kraft und greifen zum 1. Januar 2025 (veröffentlicht in der Gesetzessammlung Nr. 230/2204).

Was genau ist neu - und was haben Sie davon?

Folgende Änderungen sollen eine bessere Anpassung an individuelle Bedürfnisse und projektspezifische Anforderungen ermöglichen:

Mindestlohn und flexiblere Zahlung

Abschaffung des garantierten Mindestlohns
Der bisherige, nach Arbeitskomplexität gestaffelte Mindestlohn, entfällt. Dafür kommt eine neue Berechnungsmethode: Die Höhe wird künftig anhand der Inflation und der Wirtschaftslage festgelegt - immer bis zum 30. September für das Folgejahr. 

Vorteil: Dies ermöglicht eine langfristige und kalkulierbare Kostenplanung für Entsendungen.

Lohnwährung
Es besteht die Option, Löhne in einer anderen Währung als der tschechischen Krone auszuzahlen. 

Vorteil: Das vereinfacht die Gehaltsabrechnung für Entsendete und reduziert den administrativen Aufwand und potenzielle Währungsrisiken.

Arbeitsbedingungen

Selbstbestimmte Arbeitszeit
Arbeitgeber können mit ihren Beschäftigten vereinbaren, dass diese ihre Arbeitszeit innerhalb eines vorgegebenen Rahmens selbst einteilen.

Vorteil: Dies ermöglicht Ihnen Anpassungen an projektbezogene Anforderungen oder individuelle Bedürfnisse der Mitarbeitenden, was die Produktivität steigern kann.

Flexiblere Urlaubsplanung
Die Pflicht zur Erstellung eines festen Jahresurlaubsplans entfällt.

Vorteil: Eine dynamischere Urlaubsgestaltung ist möglich - das ist besonders bei kurz- oder mittelfristigen Entsendungen hilfreich.

Familienplanung und Wiedereinstieg

Rückkehr aus Elternzeit
Der ursprüngliche Arbeitsplatz bleibt auch bei vorzeitiger Rückkehr aus der Elternzeit reserviert.

Vorteil: Die Planung längerfristiger Entsendungen von Mitarbeitenden mit Familien wird erleichtert. Dank flexibler Wiedereinstiegsoptionen können Sie Teilzeitarbeit oder Dienstverträge je nach individueller Situation vereinbaren.

Kündigung und Probezeit

Verkürzte Kündigungsfrist
Die zweimonatige Kündigungsfrist beginnt am Tag der Kündigungszustellung, nicht erst zu Beginn des Folgemonats.

Vorteil: Das kann die Personalplanung bei Entsendungen vereinfachen, insbesondere bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Verlängerte Probezeit
Die Probezeit kann von 3 auf 4 Monate, bei Führungskräften auf 8 Monate ausgeweitet werden.

Vorteil: Das gibt Ihnen mehr Zeit, die Eignung Ihrer entsendeten Mitarbeitenden für ihre Positionen zu beurteilen.

Mehr Infos

Sie möchten mehr über die Tschechische Republik und die dortigen Entsendebedingungen wissen?

Infos dazu finden Sie in unserer Länderserie " Tschechische Republik " und im Artikel " Tschechien: neues Portal für Entsendemeldungen ".

Tipp: Details zu weiteren arbeitsrechtlichen Bestimmungen, zum Arbeitsschutz sowie für Dienstleistungen finden Sie auf der Internetseite der staatlichen Aufsichtsbehörde.