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Damit Geringverdiener finanziell nicht unzumutbar belastet werden, hat der Gesetzgeber eine bestimmte Einkommensgrenze definiert, die sogenannte Härtefallgrenze. Wer darunter liegt, bei dem übernimmt die TK bis zu 100 Prozent der Kosten, sofern eine Regelversorgung gewählt wird.

Weitere Details

Härtefallregelung für Zahnersatz

Einen Antrag auf höhere Festzuschüsse bei Zahnersatz können Sie stellen, wenn Ihre monatlichen (Familien-)Bruttoeinnahmen im Jahr 2025 folgende Beträge nicht übersteigen: 

  • Für Alleinstehende 1.498 Euro
  • Mit einem Angehörigen 2.059,75 Euro
  • Für jeden weiteren Angehörigen zusätzlich 374,50 Euro 

Sollte die Härtefallregelung bei Ihnen zutreffen, übernehmen wir die Kosten für Ihren Zahnersatz, sofern Sie sich für eine reine Regelversorgung entscheiden. Das ist der zahnmedizinisch notwendige Zahnersatz. Ist der Heil- und Kostenplan als "Härtefall" gekennzeichnet, rechnet die Zahnarztpraxis die gesamten Kosten mit uns ab. Falls höherwertiges Edelmetall verwendet wird, haben Sie eine kleine Eigenbeteiligung zu leisten. Haben Sie sich für eine höherwertige Versorgung entschieden, erhalten Sie maximal 60 Prozent der durchschnittlichen Regelversorgung plus 40 Prozent.

Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag an die Anschrift (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich): 

Techniker Krankenkasse
20905 Hamburg

Antrag Zuschuss zum Eigen­an­teil Zahn­er­satz

PDF, 927 kB Downloadzeit: eine Sekunde

Weitere Kostenbeteiligung bei geringem Einkommen

Ist eine vollständige Kostenübernahme nicht möglich, weil Ihre Einnahmen knapp die Einkommensgrenze für die Härtefallregelung überschreiten, kann sich die TK über den Festzuschuss hinaus möglicherweise mit einem zusätzlichen Anteil an den Kosten beteiligen. Die Höhe dieser zusätzlichen Beteiligung richtet sich nach Ihrer individuellen finanziellen Belastungsgrenze. Man spricht dann von einem "gleitenden Härtefall".

Weitere Kostenbeteiligung erst nach dem Ende der Behandlung beantragen

Ob eine weitere Kostenbeteiligung möglich ist, kann erst dann verbindlich beurteilt werden, wenn die Rechnung für Ihren Zahnersatz vorliegt.

Für die Berechnung der Belastungsgrenze benötigen wir von Ihnen Angaben zu den Einkünften, die von Ihnen und Ihren Angehörigen erzielt werden. Bitte fügen Sie auch gleich die Einkommensnachweise bei. Selbstverständlich genügt eine Kopie. Füllen Sie bitte entsprechend Ihrer Haushaltskonstellation den Antrag mehrfach aus.

Bitte senden Sie den Antrag auf weitere Kostenbeteiligung zusammen mit der zahnärztlichen Rechnung und den Einkommensnachweisen an folgende Adresse (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich): 

Techniker Krankenkasse
20905 Hamburg

Antrag Zuschuss zum Eigenanteil Zahnersatz (PDF, 927 kB)