Unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst die TK Verblendungen mit einem Festzuschuss.
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Die Zahnärztin oder der Zahnarzt kann eine Krone, die zum Beispiel aus Metall ist, mit einem zahnfarbenen Material verblenden und so an die Farbe der anderen Zähne anpassen. Dabei verwendet er oder sie zum Beispiel Kunststoff oder Keramik.
Die TK bezuschusst solche Verblendungen an der Vorderseite der Zähne mit einem Festzuschuss. Den Zuschuss für diese Verblendungen im sichtbaren Bereich erhalten Sie im Oberkiefer bis einschließlich Zahn fünf, im Unterkiefer bis einschließlich Zahn vier. Gezählt wird jeweils von der Mitte des Ober- oder Unterkiefers nach hinten links oder rechts.
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