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Ist die Zerstörung eines Zahnes durch Karies weit fortgeschritten oder sind unfallbedingte Beschädigungen aufgetreten, ist es aus statischen und funktionellen Gründen häufig nicht mehr möglich, den Defekt mit einer Füllung zu reparieren.

Im Gegensatz zu einer Füllung, die im Zahn verankert wird, umfasst eine Krone Teile beziehungsweise den gesamten in die Mundhöhle ragenden Anteil des Zahnes und gibt diesem damit wieder seine ursprüngliche Form, eine ausreichende Stabilität und ein nahezu natürliches Aussehen.

Die Stiftkrone

Die Stiftkrone ist auch unter dem Namen Stiftzahn bekannt und stellt weniger eine eigene Kronenart als vielmehr eine spezielle Verankerung einer Krone im Wurzelkanal des Zahnes dar. Sie gilt als letzte Rettung des betroffenen Zahnes.

Die Teleskopkronen

Bei den Teleskop- beziehungsweise Konuskronen handelt es sich um Verankerungen für herausnehmbaren oder festen Zahnersatz. Die Doppelkronen werden aus hochgoldhaltigen Legierungen angefertigt und sind funktionell besonders günstig.

Bedingungen für eine Überkronung

Im Prinzip kann jeder Zahn überkront werden, wenn die Zahnwurzel ausreichend fest im Kieferknochen verankert ist, das Zahnfleisch gesund ist und sich an der Wurzelspitze keine entzündlichen Prozesse befinden.

Um dies festzustellen, ist vor einer Überkronung eine gründliche Untersuchung mit einer Röntgenaufnahme notwendig. Musste der zu überkronende Zahn aufgrund seiner Zerstörung vor der eigentlichen Kronenaufnahme vorbehandelt werden, so sind bestimmte Wartezeiten einzuhalten. Ist die Krone einmal fest mit dem Zahn verankert, sind Reparaturmaßnahmen am Zahn erschwert oder gar nicht mehr möglich. Die Wartezeiten betragen

  • nach einer direkten Überkappung des Zahnnervs circa sechs Monate,
  • nach Wurzelkanalbehandlungen bei krankhaften Prozessen des Nervs oder der Zahnwurzel circa drei bis sechs Monate; Röntgenkontrolle ist für die Erfolgskontrolle zwingend erforderlich,
  • bei Implantaten (künstlichen Zahnwurzeln) circa drei bis sechs Monate, abhängig von der Methode, der notwendigen Einheilzeit und gegebenenfalls auch von der Art der endgültigen Versorgung.

Die Lebensdauer von Zahnkronen

Allgemein gültige Regeln zur Haltbarkeit einer Krone gibt es nicht, da viele Faktoren auf das Ersatzstück einwirken.

Richtwerte gehen von einem Zeitraum von zehn bis 15 Jahren und mehr aus. Bei gesetzlich versicherten Patienten besteht eine Gewährleistungspflicht von zwei Jahren.

Entscheidend für einen langen Verbleib im Mund sind vor allem eine gute Planung und Eingliederung durch den Zahnarzt, eine exakte Verarbeitung durch den Zahntechniker und, für den Langzeiterfolg besonders wichtig, eine optimale Mundhygiene des Patienten. Als Risikofaktoren, die die Verweildauer im Mund erheblich verkürzen können, gelten:

  • Eine schon bestehende Zahnfleischerkrankung mit Alveolarknochenverlust
  • Ein "nervtoter" Zahn
  • Eine mangelhafte Arbeit des Zahnarztes oder des Zahntechnikers
  • Starkes Knirschen und Fehlbelastungen
  • Unzureichende Mundhygiene
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