Wir können nur die medizinisch notwendigen Leistungen übernehmen, die auch die Versicherten Ihres Reiselandes erhalten und die nicht bis zur Rückkehr warten können. Deshalb empfehlen wir, in jedem Fall eine private Zusatzversicherung für das Ausland abzuschließen.
Weitere Details
Auch im Ausland die TK-Gesundheitskarte vorlegen
Für Ihren Besuch einer zahnärztlichen Praxis im Ausland können Sie in den meisten europäischen Ländern die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) nutzen. Die EHIC finden Sie auf der Rückseite Ihrer TK-Gesundheitskarte. Wir haben für Sie eine Übersicht zusammengestellt, in welchen Ländern die EHIC genutzt werden kann:
Hier gilt die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC)
Die EHIC kann nur bei Vertragsärztinnen und Vertragsärzten der jeweiligen ausländischen Krankenkasse eingesetzt werden. Fragen Sie daher am besten bei Ihrer Reiseleitung, an der Hotel-Rezeption oder Ihrem Vermieter oder Vermieterin nach. Auch das TK-ReiseTelefon kann Ihnen bei der Suche nach einer zahnärztlichen Praxis behilflich sein:
Hilfe im Notfall: das TK-ReiseTelefon
Zahnärztliche Behandlung auf Rechnung
Falls Ihre EHIC nicht angenommen wurde und Sie die Kosten direkt bezahlen mussten, lassen Sie sich unbedingt eine detaillierte Rechnung ausstellen.
So reichen Sie Rechnungen zur Kostenerstattung ein
Zusätzlich absichern
Gerade beim Zahnarzt oder der Zahnärztin sind die Leistungsansprüche im Ausland oft stark eingeschränkt. Dann tragen Sie die Kosten ganz oder zu großen Teilen selbst.
Mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung der Envivas, dem Kooperationspartner der TK, können Sie sich sehr gut absichern. Welcher Tarif für Sie am besten ist, erfahren Sie mit unserem Tarifberater Reise .