Grundsätzlich können Sie wählen, zu welchem Arzt oder welcher Ärztin Sie gehen möchten.
Sie können sich mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) und Ihrem Personalausweis oder Reisepass direkt an Praxis vor Ort wenden. Die EHIC finden Sie auf der Rückseite Ihrer TK-Gesundheitskarte.
Weitere Details
Wichtig zu wissen: Der gewählte Arzt oder die Ärztin muss berechtigt sein, im nationalen System Ihres Reiselandes die Behandlung auch abrechnen zu können.
Die Ärzting oder der Arzt rechnet Ihre Behandlung dann mit der ausländischen Krankenkasse ab und diese mit der TK. Je nach den Regelungen Ihres Urlaubslandes können allerdings auch Zuzahlungen und Eigenanteile für Sie anfallen. Diese Kosten darf die TK nicht übernehmen.
Es ist ratsam, dass Sie zuerst einen allgemeinmedizinische Praxis aufsuchen. Von dort werden Sie im Bedarfsfall an eine Spezialistin oder einen Spezialisten überwiesen.
Die Anschriften von Vertragsärzt:innen oder -zahnärzt:innen können Sie oft an der Rezeption Ihres Hotels, bei Ihrer Reiseleitung oder der örtlichen Gemeindeverwaltung erfahren.
Weitere nützliche Tipps zu Ihrem Reiseland finden Sie unter den Länderinformationen .