Sie haben grundsätzlich die freie Wahl. Bitte klären Sie vor Behandlungsbeginn, ob der Arzt oder die Ärztin eine Überweisung zur Abrechnung benötigt. Über die Notwendigkeit einer Überweisung entscheidet Ihr Arzt oder Ihre Ärztin. Einige Ärztinnen und Ärzte, wie zum Beispiel Radiolog:innen, dürfen Sie ausschließlich mit einer Überweisung aufsuchen.
Weitere Details
Beginnt der auf Überweisung tätig werdende Arzt oder die Ärztin die Behandlung erst im Folgequartal, kann eine Überweisung auch im Folgequartal weiterverwendet werden. Das gilt auch für den Fall, dass eine Behandlung nicht innerhalb eines Quartals abgeschlossen wird. Es muss dann nicht erneut ein Überweisungsschein vorgelegt werden.
Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Behandlung eine gültige elektronische Gesundheitskarte vorgelegt werden kann.