Ja, seit 7. Dezember 2023 ist eine telefonische Krankschreibung möglich. Die Bedingungen dafür sind: Es ist keine Videosprechstunde möglich, die Patientin oder der Patient ist in der jeweiligen ärztlichen Praxis bekannt, es liegt keine schwere Symptomatik vor, und es handelt sich um eine Erstbescheinigung. Diese kann für maximal 5 Kalendertage ausgestellt werden.